Sicherheit

Eichpflicht für E-Auto-Ladepunkte

Neue Vorgaben gelten seit 2026

Seit Anfang 2026 dürfen in Österreich nur noch Tarifgeräte an Ladepunkten für Elektrofahrzeuge erst-, neu- oder nachgeeicht werden, die den gesetzlichen Eichvorschriften entsprechen. Grundlage ist eine Verordnung des Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen aus dem Jahr 2023, die verbindliche Regeln für die Abrechnung von Ladevorgängen nach Kilowattstunden festlegt.