ADR : Neuerungen bei Gefahrguttransporten

Fässer mit Gefahrgut
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Wie die Wirtschaftskammer Österreich in einer Aussendung mitteilt, treten am 1. Jänner 2023 die neuen Gefahrgutvorschriften für die Straßenbeförderung (ADR), Eisenbahnbeförderung (RID) und für die Beförderung auf Binnenstraßen (ADN) in Kraft. Mit Ende des Jahres läuft auch die Ausnahme für den Transport von Geräten und Maschinen, die gefährliche Güter enthalten, aus. Ab Jahresbeginn 2023 müssen solche Gegenstände einer von zwölf UN-Nummern zugeordnet werden, sofern die Menge der enthaltenen Gefahrgüter über der Grenze für begrenzte Mengen (LQ - Low Quantity) liegt. Eine wesentliche Neuerung gibt es auch bei der Beförderung explosiver Stoffe: Hier wird nun auch die Verwendung batterieelektrischer Fahrzeuge für die Fahrzeugkategorie AT ermöglicht, so die WKÖ. Weiters müssen neue Fahrzeuge der Kategorie FL und EX/III, die mit einem Verbrennungsmotor zum Antrieb des Fahrzeuges ausgestattet sind, bis 1. Jänner 2029 mit einer automatischen Brandunterdrückungsanlage ausgerüstet sein.

Nähere Informationen über Gefahrgut-Transporte gibt es auf der Website der WKÖ.