Was zunächst simpel klingt ist in der Praxis hoch komplex. Ein Beispiel sind Leerfahrten im internationalen Transport. Ob eine Leerfahrt eine Entsendung darstellt oder nicht, hängt vom Ziel der darauffolgenden Frachtfahrt ab. Wenn ein österreichischer Lkw leer nach Italien fährt, um dort Tomaten nach Wien zu laden, dann ist es keine Entsendung: Die Fahrt von Italien nach Österreich ist ein Bilateraler Transport und daher ist auch die Leerfahrt keine Entsendung. Nun ist allerdings auch Folgendes denkbar: der Lkw fährt von Österreich nach Italien, um eine Ladung aufzunehmen, deren Bestimmungsort er noch gar nicht kennt oder der sich kurzfristig ändert. Fährt der Lkw in der Folge nicht nach Österreich zurück, sondern etwa weiter nach Frankreich, dann ist nicht nur die beladene Fahrt eine Entsendung, sondern auch die vorangegangene Leerfahrt. Das Problem: Oftmals ändert sich das Ziel der Ladung kurzfristig und es ist schwierig bis unmöglich, im Voraus zweifelsfrei zu klären, ob eine Entsendung vorliegt oder nicht. Die Logistik-Juristen von Cargo Experts, Dr. Christian Spendel, Dr. Dominik Schärmer und Mag. Alexej Miskovez, raten im Zweifel immer dazu, eine Entsendungsmeldung zu machen. Diese lässt sich auf der digitalen Plattform rasch zurückziehen, sollte letztendlich doch keine Entsendung vorliegen.
Abgesehen davon besteht noch eine Reihe von Ausnahmen und Detailbestimmungen, die allesamt darüber entscheiden, ob ein konkreter Transportfall eine Entsendung darstellt oder nicht. Entscheidend ist dafür etwa auch die Zahl der Be- und Entladestopps entlang der Route, wenn diese durch mehrere Länder führt. Dies entscheidet mit darüber, ob es sich im Rahmen einer konkreten Fahrt um eine Entsendung im Sinne der EU-Verordnung handelt oder nicht.