Wirtschaft : MAN-Werk Steyr: keine Einigung vor Gericht

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Der zweistündige Termin am Arbeitsgericht in München hat zu keiner Einigung geführt. Es sei nicht möglich gewesen, das Management von der Unrechtmäßigkeit der Kündigung der Standort- und Beschäftigungsgarantien zu überzeugen, so der MAN-Konzernbetriebsratsvorsitzende, Saki Stimoniaris. Das Arbeitsgericht wird daher einen Kammertermin für eine richterliche Entscheidung festsetzen.

MAN will aus wirtschaftlichen Gründen fast ein Viertel der Jobs in Österreich und Deutschland abbauen. In Summe könnten bis zu 9.500 Arbeitsplätze betroffen sein. Im Herbst 2020 hat das Unternehmen bestehende Standort- und Beschäftigungsgarantien einseitig aufgekündigt. Weitere Verhandlungen mit dem Betriebsrat blieben ergebnislos. Deshalb klagt dieser nun vor dem Arbeitsgericht in München gegen das Vorgehen des Konzerns. In Österreich beschäftigt sich die Staatliche Wirtschaftskommission mit der Angelegenheit.

Die Komplettschließung des MAN-Werks Steyr soll bereits für Ende 2023 geplant sein, obwohl dies in einer Betriebsvereinbarung bis 2030 explizit ausgeschlossen wurde. Über 2.300 Arbeitsplätze wären betroffen. Das MAN-Management beruft sich bei der vorzeitigen Kündigung der Garantien zur Standort- und Beschäftigungssicherung auf eine sogenannte „Schlechtwetterklausel“, die eine vorzeitige Auflösung des Vertrags unter gewissen wirtschaftlichen Umständen erlauben würde.