Fahrsicherheit : Diese Sicherheitssysteme können Leben retten

Volvo legte in Sachen Fahrsicherheit einiges vor, dass heutzutage Standard in unseren Fahrzeugen ist. 1959 zurrten die ersten Volvo-Fahrer den von Nils Bohlin erfundenen Drei-Punkt-Gurt fest. 60 Jahre nach seiner Erfindung, gilt der Sicherheitsgurt noch immer als die wichtigste Innovation auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit. Schätzungen zufolge hat er bislang mehr als eine Million Leben gerettet.

Nils Bohlin war Ingenieur bei Volvo als ihm die Idee zum Sicherheitsgurt kam. Das Unternehmen ließ die Erfindung des Ingenieurs zwar patentieren, beschloss aber, dass das Patent offenbleiben sollte, sodass andere Fahrzeughersteller kostenlos davon Gebrauch machen konnten. Diese Entscheidung sollte schließlich allen Verkehrsteilnehmern zugutekommen - unabhängig davon, ob sie ein Fahrzeug von Volvo oder das eines anderen Herstellers fuhren.

Im Vergleich technisch aufwendigeren Fahrsicherheitssystemen, gibt es kein anderes Sicherheitssystem, dass auch nur annähernd an das des Sicherheitsgurts heranreicht. „Bei Verkehrsunfällen hat der 3-Punkt-Gurt mehr Menschen vor Schlimmerem bewahrt als jede andere Schutzvorrichtung“, betont Anna Wrige Berling, die neue Leiterin des Bereichs Verkehrs- und Produktsicherheit bei Volvo Trucks.

Wille muss gegeben sein

Verfügen Fahrzeuge neuerer Jahrgänge über ein Warnsignal, wenn sich Fahrinsassen zumindest auf den Vordersitzen nicht anschnallen, so gibt es in vielen Region der Welt ältere Fahrzeuge, die nicht über eine solche Funktion verfügen. Auch muss das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Anschnallens gegeben sein. Das gilt neben Pkw-Fahrern auch für Lkw-Fahrer. „Laut dem Volvo Trucks Sicherheitsbericht für das Jahr 2017 hätten mehr als die Hälfte aller Lkw-Fahrer, die bei Verkehrsunfällen ums Leben kamen, überlebt, wenn sie angeschnallt gewesen wären“, betont Wrige Berling.

Einer der Gründe dafür, dass sich manche Lkw-Fahrer nicht anschnallen, ist tatsächlich der verbreitete Irrglaube, die Größe des Fahrzeugs mache das Anlegen des Sicherheitsgurts überflüssig. Doch die Faktenlage sagt etwas anderes. „Auch bei Lkw spielt die Nutzung der Sicherheitsgurte eine wichtige Rolle. Zum Beispiel kann der Gurt verhindern, dass der Fahrer aus dem Fahrzeug geschleudert wird, wenn sich der Lkw bei einem Unfall überschlägt“, so Wrige Berling.

Fahrassistenzsysteme für mehr Sicherheit

Maßgebliche Relevanz für die Erhöhung der Fahrsicherheit hat auch das Antiblockiersystem (ABS). Das sogenannte System MK I wurde vor 50 Jahren auf der Automobilmesse IAA in Frankfurt von der Firma ITT-Teves vorgestellt. Einem Unternehmen, das 1998 von Autozulieferer Continental übernommen wurde. Das ABS wurde seitdem stetig weiterentwickelt. Mercedes-Benz bietet seit 1981 das ABS für Druckluftbremsen an, entwickelt zusammen mit der Firma Wabco. Seit 1987 sind alle Reisebusse und seit 1991 auch alle Lkw mit ABS ausgestattet. Seit Januar 1991 dürfen Lkw mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Busse mit mehr als acht Sitzplätzen nur noch mit ABS zugelassen werden.

Neben dem Gurtsystem sorgen in modernen Lkw weitere Systeme für mehr Sicherheit und Fahrkomfort. Bereits Ende der 1980er Jahre wurde im europäischen Forschungsprogramm „Prometheus“ die Vision für einen Straßengüterverkehr mit höherer Effizienz und höherem Sicherheitsniveau formuliert. Damals waren die notwendigen Komponenten wie Sensoren und Hochleistungssysteme zur Berechnung noch nicht auf dem Markt erhältlich. Mittlerweile gehören in vielen Ausstattungslinien Einparkhilfen oder Abstandswarner zum Standard. Bei Lkws sieht die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (661/2009) für die Typgenehmigung neuer Nutzfahrzeuge die Ausrüstung mit modernen Sicherheitssystemen vor.

Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP)

In kritischen Situationen, wie geringe Bodenhaftung oder überhöhte Kurvengeschwindigkeit, wirkt das ESP auf das Antriebs- und Bremssystem des Fahrzeugs und unterstützt den Fahrer dabei, die Kontrolle über das Fahrzeug zu behalten. Das ESP ist bereits für den größten Teil der Nutzfahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.11.2014 und für bestimmte Sonderfälle seit spätestens 11.07.2016 verpflichtend.

Vorausschauendes Notbremssystem

Gefahrensituationen können durch das vorausschauende Notbremssystem (Advanced Emergency Braking System; AEBS) erkannt werden. Auch ohne Mitwirkung des Fahrers wird das Fahrzeug abgebremst, um einen Zusammenstoß zu verhindern oder zumindest abzumildern.

Der Spurverlassenswarner

Würde das Fahrzeug zum Beispiel wegen Unaufmerksamkeit des Fahrers die Fahrspur verlassen, wird der Fahrer vom LDWS (Lane Departure Warning System; LDWS) gewarnt. Der Spurverlassenswarner ist für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen (ausgenommen sind unter anderem Sattelzugmaschinen unter acht Tonnen zulässiger Gesamtmasse) und Busse mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz spätestens bei Erstzulassung ab dem 01.11.2015 verpflichtend.

Doch es gibt noch eine Reihe weiterer Fahrassistenzsysteme, die sich als nützlich erweisen können. Darunter fehlt etwa der Abstandsgeregelte Tempomat ACC (Adaptive Cruise Control). Das ACC ist eine Erweiterung des Antriebs-Bremstempomaten und dient der Einhaltung sicherer Fahrzeugabstände und Fahrgeschwindigkeiten und kann zwischen 15 und 89 Stundenkilometern aktiviert werden. Dabei erfasst der Abstandregelautomat mithilfe eines Radarsensors vorausfahrende Fahrzeuge bis zu 150 Meter.

Dabei passt sich das Fahrzeug im Rahmen der getroffenen Voreinstellungen sowohl der Fahrgeschwindigkeit als auch dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand an. Auch ein Spurwechselassistent kann sich als nützlich erweisen. Der sogenannte Lane Change Assist (LCA) warnt den Fahrer bei einem beabsichtigten Spurwechsel vor Fahrzeugen, die sich versetzt hinter ihm befinden. Das System wird beim Betätigen des Blinkers aktiviert und warnt den Fahrer vor Kollisionen mit näher kommenden Fahrzeugen auf der Nachbarspur.

Abbiegeassistenten bald verpflichtend

Aktuell sorgen Lkw-Abbiegeassistenten medial für besonders viel Gesprächsstoff und Diskussion. Ab 2022 sollen sie für neue Fahrzeuge EU-weit verpflichtend werden. Fahrzeuge dürfen jedoch noch bis zum Frühjahr 2024 ohne Abbiegeassistenten verkauft werden. Sie dienen dazu, den toten Winkel auszuschalten. Dazu sind mehrere Sensoren über der Fahrzeugfront, am rechten Seitenbereich verteilt, angebracht. Solche Assistenten können zudem Kamerasysteme sein, die ein Bild über einen Bildschirm ins Innere des Fahrerhauses projizieren.

Ebenfalls sehr nützlich können Aufmerksamkeitsassistenten für Lkw-Fahrer sein. Anhand von Lenkverhalten, Spurtreue und Fahreraktivität kann der Aufmerksamkeitsassistent Anzeichen von zunehmender Ermüdung und Unaufmerksamkeit erkennen und den Fahrer warnen. Lenkungsassistenten wirken hingegen seitlichen Störungskräften durch einen automatischen Lenkungseingriff entgegen.

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