Corona-Krise : Das sind die Erwartungen der Transportbranche an die Regierung
Die gesamte Logistikbranche begrüßt das schrittweise Hochfahren der Wirtschaft. Doch die Aufhebung des Corona-Lockdowns braucht auch besondere Rahmenbedingungen.
Gesamte Logistikbranche muss berücksichtigt werden
Der Zentralverband Spedition & Logistik begrüßt das Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus, insbesondere geplante vereinfachte Kreditvergaben, steuerliche Liquiditätshilfen sowie konjunkturfördernde Investitionen. Doch die Logistik muss besondere Berücksichtigung finden, so die Forderung.
„Die teils massiven Auftragseinbrüche durch den Ausfall ganzer Industrie- und Wirtschaftszweige bedrohen auch die finanzielle Liquidität vieler Logistikunternehmen, betont Zentralverband-Präsident Alexander Friesz. „Hier braucht es schnelle und unbürokratische Hilfe, damit das Hochfahren der Wirtschaft und die damit einhergehende Versorgung der Bevölkerung mit Waren funktioniert“, so Friesz.
Kleine Betriebe von Krise besonders betroffen
Besonders stark von der Krise betroffen sind Kleintransporteure und Frächter, die, meist im Auftrag der Speditionen, Warentransporte durchführen. Gerade Einpersonenfirmen müssen die von der Bundesregierung eingerichteten Härtefallfonds in Anspruch nehmen, um über die Runden zu kommen. „Die Bundesregierung ist hier gefordert, rasch die nötige finanzielle Liquidität für diese Gruppen sicherzustellen“, betont Friesz.
Neben der Sicherstellung der finanziellen Liquidität von Logistik- und Transportunternehmen durch Regierung und Banken, gehe es laut Zentralverband vor allem darum, Industrie und Wirtschaft beim Hochfahren bestmöglich zu unterstützen und gemeinsam damit auch gegen die drohende Wirtschaftskrise anzukämpfen
Kein Geschäft ohne Lkw-Fahrer
„Die in der Corona-Krise eingeführten Sonderregelungen, wie die Aufhebung des Wochenendfahrverbotes, die Lockerung von Lenk- und Ruhezeiten, sowie auch Sonntagarbeit in den Warenlagern, um Mehraufwände und Rückstaus abarbeiten zu können, müssen während der kritischen Phase des Hochfahrens von Industrie und Wirtschaft aufrecht bleiben beziehungsweise ausgeweitet werden“, fordert Friesz vom Zentralverband Spedition & Logistik.
Die Logistik sichere nicht nur die Versorgung mit lebens- und überlebensnotwendigen Nahrungsmitteln und medizinischen Produkten, sie sei auch Voraussetzung für das Funktionieren des gesamten Wirtschaftsstandortes.
Doch Arbeiterkammer und Gewerkschaft vida weisen trotz systemrelevanter Sicherstellung der Versorgung darauf hin, dass die Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer menschenwürdig bleiben müssen. „Am Lkw-Lenkrad sitzen Menschen, keine Maschinen“, sagt AK-Präsidentin Renate Anderl. Fakt ist: „Ohne die Lkw-FahrerInnen käme bei uns in den Geschäften kaum etwas an.“
Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Verkehrsgewerkschaft vida ergänzt in diesem Zusammenhang: „Wir müssen auch endlich auf genau jene Beschäftigten schauen, die nach wie vor die Mobilität von Menschen und den Transport von Gütern aufrechterhalten.“
Kein Freibrief für Überschreitung der Ruhezeiten
Die Arbeitgeber sind aufgerufen, diese Beschäftigten und ihre Gesundheit bestmöglich zu schützen und sie nicht zu überfordern. Gerade bei den Lkw-Fahrern die derzeit stundenlang an den Grenzen im Stau stehen müssen, darf die Corona-Krise kein Freibrief für die Überschreitung von Lenkzeiten sein“, bekräftigt Hebenstreit.
Die neue Regelung für Lkw-Lenker sieht vor, dass die Pausen und Ruhezeiten gleich bleiben. Die maximale Lenkzeit pro Tag erhöht sich höchstens von normalerweise neun bis zehn Stunden pro Tag auf elf Stunden. Wichtig wäre eine Rückkehr zu klar geregelten Ruhezeiten.
Das fordert der Zentralverband…
Aufrechthaltung des freien Warenverkehrs
Es muss während der Covid-19-Krise und beim Hochfahren der Industrie und Wirtschaft weiterhin sichergestellt werden, dass Transportmittel, Waren und Fahrpersonal nicht den gleichen Restriktionen wie der Individual- und Reiseverkehr unterworfen werden. Die österreichische Bundesregierung soll die von Ländern wie Deutschland, Italien, Frankreich und Spanien geforderte „Taskforce zur Koordinierung der Krise für das Transportsystem“ aktiv unterstützen.
Flexibilisierung des geltenden Gewerberechts
Zur Aufrechterhaltung der Lieferketten sind während der Covid-19-Krise und während dem Hochfahren der Industrie und Wirtschaft weiterhin folgende Maßnahmen erforderlich:
Die Sonn- und Feiertagsfahrverbote müssen, um das Wiederhochfahren der Wirtschaft und Industrie zu gewährleisten, bis auf weiteres aufgehoben bleiben beziehungsweise werden.
Die Aussetzung der Sonn- und Feiertagsfahrverbote muss sich auf sämtliche Warengruppen beziehen. Auch wenn die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Medizinprodukten vordringlich ist, ist nicht nur die Belieferung des Handels, sondern auch die Aufrechthaltung der dem Handel vorgelagerten Produktionsprozesse von Waren für die tägliche Bedarfsdeckung der Wirtschaft und der Bürger essenziell.
Flexibilisierung des geltenden Arbeitsrechts
Vorsorge- und Quarantänemaßnahmen sowie Erkrankungen werden für unbestimmte Zeit die Arbeit der Logistikbetriebe erschweren. Ein geändertes Bestellverhalten des Handels, sowie das geplante Hochfahren von Wirtschaft und Industrie führen zudem zu außergewöhnlichen Auftragsspitzen, die flexibel bedient werden müssen.
Während für kaufmännische Tätigkeiten und andere Bürotätigkeiten teilweise Voraussetzungen für dezentrales Arbeiten durch Homeoffice geschaffen werden konnten, bestehen diese Möglichkeiten für gewerblich Beschäftigte, insbesondere für Lkw-Fahrer und Beschäftigte in Logistikanlagen, Lägern, Umschlagsterminals, etc. nicht.
Der Zentralverband begrüßt die grundsätzliche Verständigung zur allgemeinen Versorgungssicherheit. Hierzu muss das Gewerbe- und Arbeitsrecht für den Zeitraum der Covid-19-Krise und für das Hochfahren der Industrie und Wirtschaft so geändert werden, dass Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch generelle Anpassung des Arbeitszeitgesetzes deutlich flexiblere Arbeitszeiten ermöglicht werden, transportierte Waren im Anschluss an einen Transport auch sonntags empfangen, entladen, kommissioniert und weiter verteilt werden können.
finanzielle Unterstützungen und Beihilfen
Durch Produktionsausfälle der verladenden Wirtschaft, durch behördliche Anordnungen und hohe Krankenstände können Speditions- und Logistikunternehmen in existentiell bedrohende Finanznotlagen geraten. Dies gilt für Konzernspeditionen gleichermaßen wie für klein- und mittelständische Logistikbetriebe, Frächter und Kleintransporteure.
Liquidität der Speditionsbranche zu sichern
Dazu muss ein mindestens einjähriges Belastungsmoratorium zur Verhinderung weiterer Steuererhöhungen, zusätzlicher Bürokratie und Eingriffe in die unternehmerische Freiheit eingerichtet werden, muss die Umsatzsteuer schnellstmöglich von der Soll- auf die Ist-Besteuerung umgestellt werden, müssen Banken die Kredit- und Bürgschaftsentscheidungen deutlich beschleunigen.