Das EU-Mobilitätspaket beinhaltet wesentliche Änderungen für den grenzüberschreitenden Transport im Straßengüterverkehr. Betroffen sind Sozialvorschriften wie die Lenk- und Ruhezeiten, digitale Tachografen und die Entsendung von Mitarbeitern. Neu reguliert wird auch die Kabotage und die grenzüberschreitende Tätigkeit von Kleintransporteuren mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen. Die folgenden Vorschriften müssen Frächter künftig beachten.