„Das versteht doch kein Mensch" : E-Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen: Kleintransporteure fordern Änderungen für Gewerbebetrieb

Katarina Pokorny, Obfrau der Fachgruppe Kleintransporteure in der Wirtschaftskammer Wien.

Katarina Pokorny, Obfrau der Fachgruppe Kleintransporteure in der Wirtschaftskammer Wien.

- © Florian Wieser

„Wir möchten gerne emissionsfrei unterwegs sein“, sagt Katarina Pokorny, Obfrau der Wiener Fachgruppe Kleintransporteure. „Doch die aktuelle Gesetzeslage macht den Einsatz von Elektrofahrzeugen in unserer Branche so gut wie unmöglich.“

Während Privatpersonen und auch andere Berufsgruppen mit einem B-Führerschein Elektrofahrzeuge mit bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen, ist dies für gewerbliche Kleintransporteure nicht der Fall. „Das versteht doch kein Mensch, warum wir Kleintransporteure hier ungleich behandelt und schlechter gestellt werden“, erklärt Pokorny.

Batteriegewicht bremst Wirtschaftlichkeit für Kleintransporteure

Der B-Führerschein erlaubt zwar grundsätzlich nur das Fahren von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen, doch Elektrofahrzeuge sind aufgrund ihrer schweren Batterien in der Regel deutlich schwerer. Der Gesetzgeber hat daher einen zusätzlichen Spielraum von 750 Kilogramm vorgesehen, allerdings nur für Privatpersonen und eine bestimmte Gruppe von Unternehmern, nicht aber für gewerbliche Kleintransporteure.

Letzteren ist es laut der entsprechenden EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 bzw. dem Güterbeförderungsgesetz aktuell untersagt, 4,25 Tonnen schwere E-Fahrzeuge gewerblich zu lenken. Das freie Gewerbe gilt nur bis 3,5 Tonnen – alles darüber hinaus fällt unter das konzessionierte Güterbeförderungsgewerbe. 

Daher sind Kleintransporteure zögerlich bei der Anschaffung vollelektrischer Fahrzeuge. Denn bei Beibehaltung des höchstzulässigen Gesamtgewichts von 3,5 Tonnen verlieren sie durch die schweren Batterien hunderte Kilogramm an möglicher Zuladung, was ihre Fahrten weniger wirtschaftlich macht. „Fast 60 Prozent der Wiener Kleintransporteure sind Ein-Personen-Unternehmen. Sie müssen ihre Fahrzeuge so effizient wie möglich nutzen“, erklärt Pokorny.

Wir brauchen pragmatische Lösungen und die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Mobilität, um Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz unter einen Hut zu bringen.
Katarina Pokorny, Obfrau der Wiener Fachgruppe Kleintransporteure

Änderung der EU-Verordnung gewünscht

Überschreiten Sie jedoch die 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, müssen sie nicht nur die Konzessionsprüfung für das Gewerbe der Güterbeförderung ablegen: Alle Lenker benötigen zusätzlich den Führerschein der Klasse C und die Grundqualifikationsprüfung, und fallen unter eine Vielzahl weiterer Regelungen wie die Tachografenpflicht, besondere Ruhezeiten oder Wochenend-Fahrverbote.

„Wir brauchen pragmatische Lösungen und die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Mobilität, um Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz unter einen Hut zu bringen“, sagt Obfrau Pokorny. 

„Mit einer Änderung der EU-Verordnung sollte es Kleintransporteuren künftig erlaubt werden, so wie Privatpersonen und andere Unternehmergruppen E-Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen zu lenken. Und dafür muss sich Österreich auf europäischer Ebene einsetzen.“