Abfall-Transport : Müll muss künftig auf die Schiene

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In der AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket (§ 15 Abs. 9 bzw. § 69 Abs. 10) wurde festgelegt, dass Abfalltransporte mit mehr als 10 Tonnen bei einer Transportstrecke auf der Straße von über 300 km in Österreich ab 1. Jänner 2023 verpflichtend per Bahn zu transportieren sind. Ebenfalls zulässig ist ein Transport durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential, also wenn der Antrieb beispielsweise mittels Elektromotor und Batterie oder Brennstoffzelle erfolgt. Somit wäre also auch ein Abfalltransport auf der Langstrecke mittels E-Lkw zulässig. Ab Jänner 2024 beträgt die Strecke, ab der ein Abfalltransport per Bahn oder vergleichbarem Verkehrsmittel verpflichtend ist nur noch 200 Kilometer. Per Jänner 2026 sinkt die Streckengrenze auf 100 Kilometer ab.

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Ausnahmen vom Bahntransportgebot

Wenn die Bahn keine entsprechenden Kapazitäten bereitstellen kann oder sich die Fahrtstrecke durch die An- und Abfahrt zur bzw. von der nächstgelegenen Verladestelle unzumutbar verlängert gibt es Ausnahmen. Durch eine Vorabfrage auf der digitalen Abfrageplattform soll es künftig möglich sein, abzuklären, ob die Voraussetzungen für einen Transport per Bahn grundsätzlich gegeben sind oder ob der Transport aufgrund der Ausnahmebestimmung auf der Straße erfolgen darf. Eine Bestätigung durch die digitale Plattform über ein Transportangebot im Schienengüterverkehr soll binnen zwei Werktagen erfolgen. Beim Transport sind entsprechende Nachweise mitzuführen und den Kontrollorgangen bzw. der Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Nähere Details erfahren Sie auf der Internetseite des BMK. Um das vollständige Service der Angebotseinholung der digitalen Abfrageplattform für Bahntransporte ab Dezember 2022 nutzen zu können, ist eine Anmeldung über das Unternehmensserviceportal (USP) erforderlich. Details