Inflation : Letzte Möglichkeit zur Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss

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Die Kosten für Energie sind stark gestiegen, das betrifft insbesondere auch Transportunternehmen. Auch sie können bis zur Förderstufe 1 vom Energiekostenzuschuss profitieren.

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Der Energiekostenzuschuss ist eine Maßnahme der österreichischen Bundesregierung für energieintensive Unternehmen, um die stark gestiegenen Preise für Energie abzufedern. Dafür stehen für den Förderzeitraum von Februar bis September 2022 insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. „Das Antragsverfahren für den Energiekostenzuschuss umfasst die verpflichtende Voranmeldung und die Antragsstellung. Die Voranmeldung war von 7. bis 28. November möglich und wurde von rund 87.000 Unternehmen durchgeführt“, sagte Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher. Wer sich bereits vorangemeldet hat, kann von 29. November bis 15. Februar einen Antrag über den aws-Fördermanager stellen. Wer die Voranmeldefrist verpasst hat, für den gibt es eine Nachfrist für die Voranmeldung von 16. bis 20. Jänner.

ACHTUNG!

Das Zeitfenster der Nachfrist ist kurz: die Voranmeldung zum Energikostenzuschuss ist nur noch zwischen 16. und 20. Jänner 2023 möglich!

Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Als energieintensiv gelten jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes belaufen. Für Betriebe mit weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz gilt diese 3-Prozent-Hürde nicht. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur Strom und Erdgas gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt.

„Der Energiekostenzuschuss entlastet Unternehmen, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden und hilft so, Arbeitsplätze zu sichern. Dabei bleibt der Zuschuss weiterhin an konkrete Energiesparmaßnahmen geknüpft. So widerspricht etwa das Aufstellen von Heizschwammerln im Außenbereich den Förderkriterien. Denn in einer Zeit, in der uns Wladimir Putin mit Energielieferungen erpresst, sind wir alle aufgerufen, einen Beitrag zum Energiesparen zu leisten“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

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