EU-Mobilitätspaket : Tachograph: Dokumentation des Grenzübertritts am Fahrtenschreiber Pflicht!

Schild mit der Aufschrift "Achtung Staatsgrenze"

Die Dokumentation des Grenzübertritts mit dem digitalen Tachographen ist ab 2. Februar 2022 verpflichtend

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Die Wirtschaftskammer Österreich erinnert an die neue Verpflichtung zur Dokumentation des Grenzübertritts, wenn das Fahrzeug mit einem digitalen Tachografen ausgestattet ist (siehe Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 neu). Diese Verpflichtung tritt mit 2. Februar 2022 in Kraft.

Die Dokumentation des Grenzübertritts geschieht wie folgt: Der Fahrer muss den nächstmöglichen Halteplatz an oder nach einer Grenze ansteuern. Dort gibt er das Symbol des Landes ein, in welches er gerade eingereist ist. Dazu darf sogar die Fahrerkarte kurz entnommen werden, was aber laut WKO technisch nicht zwingend notwendig ist. Sofern das Fahrzeug mit einem analogen Fahrtenschreiber ausgestattet ist, muss ein handschriftlicher Vermerk auf der Tachoscheibe bereits seit dem 21. August 2020 erfolgen.

Die Regelung der manuellen Aufzeichnung von Grenzübertritten gilt bis zu jenem Zeitpunkt, wo Fahrzeuge verpflichtend mit einem Smart Tacho 2 ausgerüstet sein müssen, mit dem der Grenzübertritt vom Kontrollgerät automatisch aufgezeichnet wird. (Quelle: WKO)

Das wichtigste auf einen Blick

  • Beim ersten Halt nach einem Grenzübertritt muss das Symbols des Einreiselandes ins Kontrollgerät manuell eingegeben werden
  • Die Eingabe erfolgt über die Schaltvorrichtung des digitalen Kontrollgerätes (oder durch Eintrag am Schaublatt des analogen Kontrollgerätes)
  • Zu diesem Zweck ist eine Entnahme von Fahrerkarte oder Schaublatt aus dem Kontrollgerät zulässig (Artikel 34 Absatz 1)
  • Der erste Halt erfolgt auf dem nächstmöglichen Halteplatz an oder nach der Grenze
  • Bei Grenzübertritt mit Fährschiff oder Bahn ist das Ländersymbol im Ankunftshafen oder Ankunftsbahnhof manuell einzutrage
    (Quelle: WKO)