Kartell : Transportnetzwerk Elvis kommt mit neuerlicher Klage gegen Daimler
Den durchschnittlichen Schaden je Lkw beziffert das Transportnetzwerk Elvis in einer Mittteilung auf rund 7.000 Euro. Anders als die Ende 2017 am Landgericht Stuttgart eingereichte Klage wird sich diese auf den Nach-Kartell-Zeitraum beziehen. Bezogen wird sich auf ein Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass sich das Kartell auch auf die Zeit nach Januar 2011 ausgewirkt hat.
„Mit anderen Worten: Die Spediteure und Transportunternehmer haben auch in der Nach-Kartell-Zeit mehr für die von ihnen gekauften Lkw bezahlt als sie ohne das Kartell hätten zahlen müssen“, erklärt Rechtsanwalt Moritz Lorenz von der Berliner Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein, der Elvis auch in diesem Verfahren gerichtlich vertreten wird. Die Kartellanten seien verpflichtet, auch diesen Schaden zu ersetzen, ist der Rechtsanwalt überzeugt.
Eingereicht werden soll die Klage im kommenden Jahr, voraussichtlich ebenfalls am Landgericht Stuttgart. „Die Gespräche mit einem Prozessfinanzierer stehen vor dem Abschluss. Die Abtretungsvereinbarungen sollen noch in diesem Jahr an die beteiligen Unternehmen verschickt werden“, sagt Lorenz. Die Aussichten, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, schätzt der Rechtsanwalt als gut ein: „Sämtliche Urteile, die bisher im Zusammenhang mit dem Lkw-Kartell erlassen worden sind, haben sich als überaus klägerfreundlich erwiesen.“
Die Richter trügen der neuen Schadensersatzrichtlinie der EU voll Rechnung, die die Durchsetzung privater Schadensersatzklagen erleichtert. Zuletzt sei diese Änderung sogar rückwirkend auf einen Altfall angewendet worden. Vorteilhaft seien auch Urteile der Landgerichte Stuttgart und Dortmund. Festgestellt wurde darin, dass die Speditionen ihre Schäden nicht auf ihre Kunden abgewälzt haben (Schadensabwälzung), und dass auch jene Unternehmen einen Kartellschaden geltend machen können, die ihre Fahrzeuge über einen Händler gekauft haben. Eine Reaktion von Daimler auf die im Dezember 2017 eingereichte Klage sei bis dato nicht erfolgt. Voraussichtlich wird diese aber nicht mehr lange auf sich warten lassen. Denn die Frist zur Klageerwiderung läuft am 10. Dezember 2018 ab.
Bundesverband schnürt riesige Sammelklage
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) aus Frankfurt am Main reicht laut eigenen Angaben zusammen mit dem Rechtsdienstleister Financialright Claims ein weiteres Mal Klage gegen das sogenannte Lkw-Kartell ein. In dem Prozess vor dem Landgericht München I vertritt der Verband 3.800 meist kleine und mittelständische Unternehmen mit über 64.000 Lkw. Die Streitschrift erreichte das Gericht am 14. Dezember 2018.
Bereits in den Jahren 2016 und 2017 hatte die Europäische Kommission Rekordgeldbußen von über 3,7 Milliarden Euro gegen die Lkw-Hersteller MAN, Daimler-Benz, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania. Grund war deren Beteiligung an dem sogenannten Lkw-Kartell. Das Kartell dauerte mindestens 14 Jahre, nämlich von Januar 1997 bis Januar 2011. Dabei sollen die Hersteller Preise für Lkw sowie den Zeitpunkt der Einführung und die Weitergabe der Mehrkosten für die Einhaltung der Abgasnormen Euro III bis Euro VI abgesprochen haben.
Nachdem der Verband bereits Ende 2017 eine erste Kartell-Klage gegen die Lkw-Hersteller eingelegt hatte, wurde nun eine zweite Klage vor dem Landgericht München I erhoben. Zusammengerechnet fordert der Verband Schadensersatz für 149.000 Lkw. Damit seien die beiden Klagen – selbst wenn man sie getrennt betrachtet – die größten vor Gericht befindlichen Klagen zum Lkw-Kartell, teilt der BGL mit.
Laut Medienberichten dürfte es sich um Europas bisher größte Sammelklage handeln. Mit einem Ergebnis ist deshalb erst in einigen Jahren zu rechnen, so die Schätzungen.
https://youtu.be/EnNEnLFFBT4
Folgen Sie dem Autor auf: @lukasklamert