Kartell : Lkw-Kartell: 3.200 Unternehmen bündeln ihre Klagskraft

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Die Rekord-Klagewelle nimmt allmählich Konturen an. Um mit Druck gegen das von Kunden vermutete Lkw-Kartell vorzugehen, wird gemeinsam mit dem Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), der Kanzlei Hausfeld und dem Kartellspezialisten Financialright Claims, eine Kollektivklage von mehr als 3.200 Speditions- und Transportunternehmen vorbereitet.

Zweite Klage mit verstärkter Allianz

Angesichts des nach wie vor bestehenden großen Interesses von Unternehmen aus ganz Europa, sich dem Verfahren anzuschließen, soll es im Laufe des Jahres 2018 eine weitere Klage gegen die LKW-Hersteller geben, die im Verdacht stehen, sich an der Bildung eines Karells beteiligt zu haben. Der neugebildeten Allianz werden sich der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV), der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (Amö) und der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) anschließen, betonte BGL-Hauptgeschäftsführer Dierk Engelhardt während einer Pressekonferenz in Frankfurt.

Betroffene Unternehmen können ihre zwischen 2003 und 2016 erworbenen oder geleasten LKW bis zum 30. Mai dieses Jahres auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren. Bis Ende Juni müssen die erforderlichen Nachweisunterlagen eingereicht werden. Auch die Teilnahme an der zweiten Klage ist für Transport- und Speditionsunternehmen kostenlos und ohne jedes Prozessrisiko, versicherte Sven Bode von Financialright Claims.

Positive Erfolgschancen, langwieriges Verfahren

Die Beteiligten gehen von sehr guten Erfolgsaussichten aus. Dabei verweisen sie auf eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Hannover. Dieses hatte in einer von der Stadt Göttingen angestrengten Klage, den LKW-Hersteller MAN wegen des LKW-Kartells grundsätzlich zu Schadenersatz verurteilt, ohne aber bisher die Höhe festzulegen.

Wie lange es letztlich dauern wird, bis rechtsgültige Urteile oder Vergleiche für die gebündelten Klagen gegen die LKW-Hersteller vorliegen, ist noch derzeit unklar. Die laufende Verjährungsfrist endet 2022, verrät die Kanzlei Hausfeld.

Die Klage umfasst mehr als 3.200 meist kleine und mittelständische Unternehmen, die seit Beginn des Kartells im Jahre 1997 insgesamt knapp 85.000 Lkw erworben oder geleast haben. Die Transport- und Logistikunternehmen verlangen vom Lkw-Kartell den Ersatz aller Kartellschäden samt Zinsen. Der gesamte Schaden der ersten Klage dürfte über 500 Millionen Euro, inklusive Zinsen sogar über eine Milliarde Euro, liegen.

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