Lkw : Starttermin für aerodynamischere Führerhäuser durch EU-Rat bestätigt

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Lkw mit runderem Bug können schon bald auf Europas Straßen unterwegs sein. Nun wurde gestern vom europäischen Rat beschlossen, dass solche Lkw ab 1. September 2020 zugelassen sind. Mit dem Beschluss werden die Vorschriften für die höchstzulässige Länge von Lkw somit geändert. Am 12. Februar 2019 hatten der rumänische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament bereits eine vorläufige Einigung erzielt. "Diese neue Generation von Führerhäusern wird sicherer, kraftstoffeffizienter und bequemer für die Fahrer sein", sagte Răzvan Cuc, rumänischer Verkehrsminister.

"Das sind gute Nachrichten für alle Verkehrsteilnehmer - und auch für die Umwelt", so Cuc. Von dem Design erwartet sich die Europäische Union nicht nur Kraftstoffeinsparungen, sondern auch mehr Sicherheit durch die zusätzliche Knautschzone. Warum in einer offiziellen Meldung jedoch davon ausgegangen wird, dass durch den längeren Bug die toten Winkel im Gesichtsfeld des Fahrers verringert werden können, die seitlich der Fahrerkabine liegen, erschließt sich nicht. Jedenfalls sinke das Risiko von Schäden und Verletzungen, die andere Straßenverkehrsteilnehmer im Falle einer Kollision erleiden können, war zu entnehmen.

Nach Schätzungen der Kommission könnten durch Lkw mit längerem, rundem Bug jedes Jahr bis zu 500 Menschenleben gerettet werden, hauptsächlich Fußgänger und Radfahrer in städtischen Gebieten. Überdies dürfte der verringerte Luftwiderstand den Kraftstoffverbrauch um bis zu zehn Prozent senken. Bevor aerodynamische Führerhäuser jedoch auf den Markt gebracht werden können, müssen sie natürlich die erforderlichen Anforderungen für die Typgenehmigung erfüllen. Diese werden seitens der EU noch nachgereicht, sie sollen spätestens am 1. November 2019 feststehen.

Auch soll die zusätzlich erlaubte Länge nur die aerodynamischen Eigenschaften der Führerhäuser verbessern und darf ausdrücklich nicht dazu genutzt werden, die Ladekapazität des Fahrzeugs in irgendeiner Form zu erhöhen. Mit der gestrigen Abstimmung im EU-Rat wurde das Gesetzgebungsverfahren damit abgeschlossen. Das Europäische Parlament hatte - wie berichtet - bereits am 26. März 2019 abgestimmt. Sobald der Beschluss von beiden Organen unterzeichnet ist, wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

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