Coronavirus : Slowenien verschärft Nachweispflicht für Einreisende

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Slowenien verschärft ab Donnerstag seine Einreisebestimmungen: Die 3-G-Regel gilt ab sofort für alle, egal aus welchem Land man einreist. Alle Reisenden müssen nachweisen, dass sie entweder geimpft, getestet oder genesen sind. Ohne Nachweis wird eine zehntägige Quarantäne verhängt. Begleitete Kinder unter 15 Jahren sind von den Auflagen befreit. Ausnahmen gelten zudem weiterhin für den Transit und internationalen Warenverkehr. Nach Wirbel und Mahnungen, dass die Anwendung der 3-G-Regel zum Chaos an den Grenzübergängen führen würde, hat die Regierung im letzten Moment die Ausnahmen für die beiden Kategorien doch beibehalten. Auch Landwirte, die ihr Land auf beiden Seiten der Grenze bearbeiten, können auflagenfrei einreisen. Ebenso wie Durchreisende müssen sie aber Slowenien nach maximal zwölf Stunden wieder verlassen.

Bei der Einreise mit Corona-Tests wird entweder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Geimpfte Personen müssen vollimmunisiert sein, außer beim AstraZeneca-Impfstoff, bei dem schon die erste Dosis (nach mindestens 21 Tagen) ausreicht. Bei Biontech/Pfizer muss die zweite Dosis mindestens sieben Tage zurückliegen, bei den Impfstoffen von Moderna, Sputnik V, Sinovac oder Sinopharm müssen zumindest 14 Tage vergangen sein - bei Johnson&Johnson sind es ebenso 14 Tage nach der Impfung. Als genesen gilt eine Person, bei der nach dem positiven Testresultat oder dem Auftreten von Symptomen höchstens sechs Monate vergangen sind. Als Nachweis werden auch EU- oder Drittländer-Zertifikate mit QR-Code in Digital-oder Papierform angenommen.

Sehen Sie ergänzend auch:

Bis zum 15. August 2021 ist für die Durchfuhr und den grenzüberschreitenden Verkehr keine PCT-Bedingung erforderlich, | GOV.SI

Mit den Änderungen des Dekrets gelten zwei Ausnahmen (Transit und internationaler Transport), die nur bis einschließlich 14. Juli 2021 gültig sind, bis einschließlich 15. August 2021. Die Einreise nach Slowenien ohne häusliche Quarantäne und ohne die Bedingung des PCT ist für diese beiden Ausnahmen bis zum 15. August 2021 zulässig. So ist die Einreise nach Slowenien ohne häusliche Quarantäne und ohne die Bedingung des PCT bis zum 15. August 2021 erlaubt:

eine Person, die zur oder von der Ausübung von Aufgaben im grenzüberschreitenden Verkehrssektor entsandt wird und beim Grenzübertritt die "Bescheinigung für Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Verkehrssektor" gemäß Anhang 3 der Mitteilung der Kommission über die Umsetzung grüner Straßen gemäß den Leitlinien für Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von Gütern und grundlegenden Dienstleistungen (ABl. C Nr. 96 vom 24.3. 2020) nachweist. Str. 1) oder ein anderes geeignetes Dokument, aus dem es vom Arbeitgeber eindenoriert werden kann;

eine Person, die auf der Durchreise durch Slowenien reist und es so schnell wie möglich oder spätestens 12 Stunden nach der Einreise verlässt.

Eine Person, die eine der Ausnahmen in Anspruch genommen hat, muss der Polizei den Nachweis erbringen, dass eine Ausnahme vorliegt, andernfalls wird sie in häusliche Quarantäne genommen. Im Falle eines Ausländers ohne Wohnsitz in Slowenien darf er nach Slowenien einreisen und wird zu Hause nur dann für 10 Tage unter Quarantäne gestellt, wenn er zweifelsfrei nachweisen kann, dass er einen garantierten Ort für die Quarantäne hat, andernfalls darf er nicht nach Slowenien einreisen. Mit der Ausweitung der Ausnahmen soll es Personen, die im Bereich des grenzüberschreitenden Verkehrs tätig sind, und Personen auf der Durchreise in die Lage versetzt werden, sich auf eine neue einheitliche Regelung der Bedingungen für die Einreise nach Slowenien vorzubereiten. (APA/.Red.)