RECHT & NORMEN : Mauttarife 2019: Überproportionale Erhöhungen konnten abgewendet werden
Es steht fest: Die Lkw- und Bus-Mauttarife werden – so sieht es das Gesetz vor – jährlich an die Inflation angepasst. Das bedeutet, dass ab dem nächsten Jahr neuen Euro-6-Lkw sowie Bussen externe Kosten der Luftverschmutzung angelastet werden. Einen Wehrmutstropfen für die Transportbranche gibt es laut dem Bundesspartenobmann für Transport und Verkehr dennoch: „Wir können im Vergleich zum Begutachtungsentwurf jedoch einen wesentlichen Verhandlungserfolg verbuchen“, betont Alexander Klacska.
Die Mauttarife 2019 hätten für Fahrzeuge der schadstoffärmsten Emissionsklasse Euro 6 um durchschnittlich rund 6,2 Prozent erhöht werden sollen, jene für die restlichen Euroklassen um rund 2,2 Prozent. „In intensiven Verhandlungen leisteten wir Überzeugungsarbeit, dass eine überproportionale Erhöhung der Tarife für diese umweltfreundlichen Fahrzeuge eine massive Benachteiligung im Vergleich zu älteren Fahrzeugen darstellt und im Widerspruch zur Erreichung der Klimaziele steht – man denke hier nur an die Deklaration beim EU- Verkehrsministerrat in Graz, mit der eine Förderung auch für emissionsarme Fahrzeuge angekündigt wurde", so Klacska.
Zwei Stufenplan vorgesehen
Überdies konnte in einer Arbeitsgruppe vereinbart werden, dass die Anlastung externer Kosten der Luftverschmutzung bei Euro 6 Fahrzeugen nun in zwei Stufen eingeführt wird. Die Gesamterhöhung für diese Fahrzeugkategorie liegt nun bei unter vier Prozent, heißt es seitens der WKÖ. Der zweistufige Plan sieht vor, dass 2019 zunächst 40 Prozent angelastet werden, 2020 sollen dann 60 Prozent folgen. Unternehmen, die in modernste Fahrzeuge investiert haben, ersparen sich mit diesem Kompromiss im nächsten Jahr Kosten gegenüber dem ursprünglichen Plan. Statt der geplanten 26 Millionen Euro an Einnahmen soll die Maßnahme nun rund zehn Millionen Euro bringen. Nicht außer Acht gelassen werden darf dabei, dass über 60 Prozent der Fahrleistung von ausländischen Fahrzeugen erbracht wird.
Zusätzlich konnte erreicht werden, dass die betroffenen Unternehmungen durch Fördermaßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung beziehungsweise der Anschaffung von Fahrzeugen entlastet werden. Diese Mittel können ab Mitte nächsten Jahres lukriert werden – so die Zusage der politischen Entscheidungsträger. Hierbei soll es sich um eine „Nahverkehrsmilliarde“ handeln. Die Details dazu werden ab nächster Woche auf Expertenebene finalisiert, heißt es.
Die nun veröffentlichte Verordnung sieht eine Rückerstattung der Kosten für Luftverschmutzung bei Elektro- und Wasserstofffahrzeugen vor. Die Sparte spricht sich aber auch dafür aus, dass Gasantriebe gefördert werden und fordert, dass diese Fahrzeuge analog zu Deutschland auch in Österreich generell von der Mautpflicht befreit werden. „Außerdem ist dringend notwendig, dass das Ministerium im Hinblick auf die Tarifverhandlungen der Unternehmen zukünftig bereits Mitte des Jahres die Mauttarife für das folgende Jahr festlegt“, schließt Klacska ab.
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