Kleintransporteure : Die fragwürdigen Geschäfte zweier Umzugsfirmen in Wien
Vermeintlich günstige Angebote für Umzüge und Transporte können für Kunden zur teuren Überraschung werden. Die Methode für solch unseriöse Geschäftspraktiken folgt meist demselben Muster: Die Unternehmen betreiben eine Vielzahl verschiedener Webseiten, die sie auch durch Werbeschaltungen in Suchmaschinen hervorheben. Dort wird mit günstigen Angeboten wie einem Stundensatz von 25 Euro netto für zwei Personen plus Lkw gelockt. Dabei dürften sich nicht nur Kenner der Branche fragen, wie sich ein solcher Preis überhaupt wirtschaftlich darstellen lässt. In der Folge wird der Transport vereinbart, der Kostenvoranschlag erfolgt meist telefonisch. Der Kunde verlässt sich auf die Auftragsvereinbarung. Am Tag des Transports ist dann aber plötzlich keine Rede mehr vom ursprünglich vereinbarten Tarif und die Mitarbeiter des Unternehmens setzen alles daran, eine Unterschrift unter einen weit höher dotierten Transportauftrag zu bekommen. Das geschieht direkt vor Ort durch Mitarbeiter des Unternehmens, unter psychischem Druck und mit dem Wissen, dass der Kunde seinen Umzug meist nicht verschieben kann.
Sabine M. (Name von der Redaktion geändert) schildert ihre Erfahrungen so: „Ich hatte die Firma aufgrund des Angebots im Internet für einen Transport gebucht. Auch telefonisch wurden mir 25 Euro netto pro Stunde für zwei Mann plus Lkw zugesichert.“ Am Tag des Umzugs kam es jedoch ganz anders, erinnert sich Frau M.: „Als die Mitarbeiter der Firma eintrafen begann einer, die Möbel einzuräumen und der andere rechnete mir den Preis vor. Unglaublich war schon mal, dass er einen willkürlichen Betrag für die Arbeitsstunden berechnete und dann folgende Posten dazu rechnete: 2 x 80 Euro für Versicherung, 120 Euro für Schwerlasten. Summe netto wäre dann 500 Euro gewesen, also 600 brutto. Dann sagte mir der Mitarbeiter, dass der Gesamtpreis 720 Euro inklusive Steuer ausmache. Er wollte mir erklären, dass auf den Bruttobetrag noch einmal eine Gewinnsteuer von 20 Prozent hinzukäme.“
Frau M. protestierte und wollte den Auftrag mit dem überhöhten Betrag nicht unterzeichnen. „Daraufhin meinte er, er lädt die Möbel wieder aus und transportiert nicht. Er wusste, dass ich um 12:00 aus der Wohnung sein muss und nutzte diese Situation aus, setzte mich massiv unter Druck.“
Fachgruppe will gegen unseriöse Anbieter vorgehen
Dem Führungsduo der Fachgruppe Kleintransporteure in der Wirtschaftskammer Wien, Obfrau Komm.-Rätin Katarina Pokorný und Geschäftsführer Mag. Johannes Adensamer, sind derartige Schilderungen bestens bekannt. Es gibt inzwischen mindestens 130 einschlägige Beschwerden: „Es handelt sich um zwei Unternehmen, die Umzugsprofi GmbH und die Firma MHY Profitransport GmbH. Die Vorgehensweise ist im Endeffekt immer die Gleiche“, so Adensamer. Auf den Webseiten, die von diesen Firmen betrieben werden, finden sich konkurrenzlos günstige Aktionsangebote. Dann wird mit dem Kunden telefonisch oder per E-Mail ein entsprechender Kostenvoranschlag pauschal vereinbart. Der Auftraggeber akzeptiert in dem Glauben, ein besonders günstiges Geschäft gemacht zu haben: „Dann stellt sich während des Umzugs heraus, dass es kein Schnäppchen ist. Weil wenn ungefähr die Hälfte des Hausrates im Fahrzeug eingeladen ist, kommen die Mitarbeiter mit einem Zettel, der sich Beleg schimpft!“, ist Adensamer empört. Darauf werden weitere Kosten aufgelistet, etwa für eine Versicherung, den Parkplatz oder eine Etagenzulage und auch der ursprüngliche Preis ist erhöht. „Dadurch kommt es auf alle Fälle zu Verteuerungen von 100, 200, 300 Prozent“, sagt Adensamer. Das führe natürlich zu Protesten seitens des Auftraggebers. Daraufhin werde entweder damit gedroht, alles wieder auszuladen oder, dass man die Möbel einfach mitnimmt und einlagert, bis der Kunde bezahlt hat. „Zweiteres ist auch vom Konsumentenschutz her nicht legal“, betont Adensamer, jedenfalls nicht im Privatkundenbereich.
„Diejenigen, die das oft trifft, sind Frauen, die alleinstehend sind, die sich kaum wehren können und Personen, die eben schnell raus müssen“, erzählt Adensamer. Darauf würden unseriöse Anbieter setzen, um ihre erhöhten Forderungen durchzusetzen. Die Dreistigkeit, mit der dabei vorgegangen wird, nimmt bisweilen kuriose Formen an: „Es werden teilweise Stockwerkszulagen gefordert, obwohl das Ganze im Erdgeschoss ist“, weiß Adensamer zu berichten.
Die Fachgruppe versucht inzwischen seit Jahren, gegen derartige Machenschaften vorzugehen. Sachverhaltsdarstellungen wurden an die für Gewerbeaufsicht zuständige Magistratsabteilung übermittelt, ebenso auch an die Staatsanwaltschaft: „Wir haben alle uns im rechtlichen Bereich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft. Ich sage absichtlich ausgeschöpft, weil mehr können wir nicht mehr tun“, so Pokorný und hält dabei mit ihrem Frust nicht hinter dem Berg: „Es wird der Konsument und im Endeffekt auch wir als Interessenvertretung von der Behörde im Stich gelassen.“
In letzter Zeit ortet die Fachgruppenobfrau allerdings etwas Bewegung in der Sache. Immerhin ist man beim Magistrat bereits mit der Prüfung einer Entziehung der Gewerbeberechtigung der Umzugsprofi GmbH und der MHY Profitransport GmbH befasst. Zu einem laufenden Verfahren dürfe man sich jedoch nicht äußern. Dem Vernehmen nach wurde aber der Firma MHY bereits ein Bescheid auf Entzug der Gewerbeberechtigung zugestellt. Dennoch könnte bis zur Stilllegung noch viel Zeit vergehen, denn das betroffene Unternehmen kann den Bescheid innerhalb einer vierwöchigen Frist beeinspruchen. In diesem Fall geht die Angelegenheit an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der innerhalb von 15 Monaten eine endgültige Entscheidung treffen muss. Bis es dazu kommt, bleibt die Gewerbeberechtigung jedoch in vollem Umfang weiter aufrecht. Und selbst nach deren Entziehung müsste das Unternehmen den Betrieb nicht unbedingt einstellen: Der Entzug der Gewerbeberechtigung betrifft nämlich lediglich den gewerberechtlichen Geschäftsführer. Wird die Geschäftsführung ausgetauscht, dann kann das Unternehmen weiterhin am Markt operieren. Eine unbefugte Gewerbeausübung nach Endigung der Berechtigung wäre hingegen mit Strafen bis zu Euro 3.600 bedroht.
Wir haben die beiden Firmen mit den Vorwürfen konfrontiert. Der Rechtsvertreter der MHY Profitransport GmbH teilte uns mit, „dass grundsätzlich alle für einen Transportauftrag erforderlichen Informationen im notwendigen Umfang auf der Website meiner Klientin erklärt werden und meine Klientin auch auf Rückfrage gerne Auskünfte erteilt. Interessierte Personen können entweder telefonisch oder schriftlich einen Termin ausmachen.“ Auf Wunsch könne auch eine vorherige Besichtigung durchgeführt werden, ebenso würde man auch gerne vorab ein schriftliches Angebot legen. „Wenn allerdings vor Ort die Gegebenheiten von den ursprünglichen Angaben abweichen, so werden die Kunden entsprechend vorher darüber informiert, dass der Auftrag neu erteilt werden muss“, teilt uns der Anwalt per E-Mail mit. Es gäbe immer die Möglichkeit der Vereinbarung einer Bezahlung nach Stundenaufwand oder nach einer zuvor vereinbarten Pauschale. „In allen Fällen wird vor Aufnahme der Arbeit durch meine Mandantin mit Unterschrift die Auftragserteilung nachweislich eingeholt und damit auch der Auftrag zu den entsprechend zuvor vereinbarten Konditionen bestätigt“, heißt es weiter. Seit der Firmengründung vor fünf Jahren will die MHY Profitransport GmbH über 6.000 Aufträge abgewickelt haben, bei den wenigen unzufriedenen Kunden – man spricht von 1 bis 3 % – ortet man oft finanzielle und/oder fremdenfeindliche Motive wegen des Migrationshintergrunds der Mitarbeiter. Seitens der Umzugsprofi GmbH gab es bis Redaktionsschluss keine Rückmeldung.
Gütesiegel für Kleintransporteure
Derzeit gibt es in Wien rund 2.000 Kleintransporteure. „Der Großteil arbeitet seriös und kundenorientiert“, sagt Pokorný. „Einige wenige schwarze Schafe bringen aber die ganze Branche in Verruf.“ Um das Image zu heben und seriöse Anbieter für die Kunden klar hervorzuheben, führte die Fachgruppe der Kleintransporteure deshalb vor zwei Jahren ein Gütesiegel ein. Um dieses zu erhalten, ist die Teilnahme an einem achtstündigen Wifi-Kurs oder ein sonstiger Nachweis einer einschlägigen Qualifikation verpflichtend. Außerdem ist ein Fahrtechnik- und Ladungssicherungstraining zu absolvieren. Kraftfahrzeuge, die in Wien gemeldet sind, müssen am Kennzeichen entsprechend mit „KT“ gekennzeichnet sein. Die Fahrzeuge müssen in einem verkehrstüchtigen Zustand sein, eine gültige IG-L Abgasplakette tragen und ein ordentliches Erscheinungsbild abgeben. Ebenso ist der Nachweis über eine Transportversicherung verpflichtend. Wer diese Kriterien erfüllt, bekommt das Kleintransporteure-Gütesiegel. Die Kosten für die Kurse werden zu 50 Prozent von der Fachgruppe übernommen.
Inzwischen sind bereits elf Fachbetriebe in Wien mittels Gütesiegel als qualitativ hochwertige Transportdienstleister gekennzeichnet. Die Unternehmen können das Gütesiegel für ihr Marketing verwenden und es so in einen Wettbewerbsvorteil verwandeln, der sich auch im Geschäftsleben bezahlt macht: „Wir hören von 15 bis zu 40 Prozent Umsatzsteigerungen“, sagt Pokorný.
Tipp für Konsumenten: Ein Blick ins Impressum lohnt!
Unternehmen sind im Internet oft mit unterschiedlichen Webseiten präsent. Um festzustellen, welche Firma hinter einem Angebot steht, empfiehlt sich bei Internetauftritten ein Blick ins Impressum. Die folgenden Webseiten werden demnach von der Umzugsprofi GmbH betrieben:
www.moebelpacker365.at; www.entruempelungshelden.at; www.meinumzugsprofi.at; www.wieneruebersiedlung.at; www.dieschnellmoebelpacker.at; www.moebelpackerlinz.at; www.moebelpackergraz.at; www.moebelpackersalzburg.at; www.umzugsprofiwien.at; www.flottemoebelpacker.at
Hinter diesen Webseiten steht die MHY Profitransport GmbH:
www.moebelpacker24.at; www.moebelpackerwien.at; www.profitransport.at; www.profitrans.at; www.umzugplus.at; www.quicktrans.at; www.meinemoebelpacker.at; www.umzugsalzburg.at; www.diemoebelpackerlinz.at