Covid-Maßnahmen : Corona-Nachweispflicht bei der Ausreise aus Melk kann auch den Güterverkehr treffen

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Grundsätzlich benötigt jeder, der den Bezirk Melk (Niederösterreich) verlässt, einen 3G-Nachweis über eine vollständige Immunisierung (Impfung), Genesung oder ein negatives Testergebnis. Ausnahmen bestehen für den Güterverkehr und sonstige Verkehre zur Daseinsvorsorge, wie insbesondere die öffentliche Verwaltung, Straßendienst, Müllabfuhr und zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur wie insbesondere die Strom- und Wasserversorgung sowie die Telekommunikation). Auch erforderliche Fahrten im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit sind von der 3G-Nachweispflicht ausgenommen

ACHTUNG: Diese Ausnahmebestimmung gilt aber nicht für Lkw-Fahrer, wenn diese die Lieferfahrt im "Hochrisikogebiet" Melk beginnen und das Gebiet verlassen. Das teilte die Wirtschaftskammer in einer Aussendung mit. In einem solchen Fall benötigen auch Lkw-Fahrer auf alle Fälle einen negativen Test.

Die Ausnahmebestimmung gilt jedoch für Lkw-Fahrer, wenn Sie die Lieferfahrt außerhalb des Bezirks Melk beginnen und dieses Gebiet nach erfolgter Lieferung auf direktem Weg verlassen. Die Durchreise ohne Zwischenstopp abgesehen von unerlässlichen Unterbrechungen ist ebenfalls ohne 3G-Nachweis gestattet.

Weiter Informationen und FAQs finden Sie auf der Website des Landes Niederösterreich.