Pendlerverkehr : Corona-Bestimmungen: WKÖ erzielt Verhandlungserfolg im Bereich Güter- und Personenverkehr

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Das Gesundheitsministerium revidiert seine Rechtsansicht: Privat einreisende Personen, die zu ihren Arbeitsplätzen im Bereich „Güter- und Personenverkehr“ pendeln und dort zur Aufrechterhaltung desselben nötig sind, dürfen auch weiterhin das Privileg „Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs“ im Sinne der Einreise-Verordnung nutzen. Die angesprochene Personengruppe benötigt bei der (Wieder-)Einreise nach Österreich demnach weder Test noch Quarantäne (§ 8 Abs. 1 Z 1 Covid-19-EinreiseV). Die Eigenschaften „Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs“ sind bei einer Kontrolle glaubhaft zu machen - zum Beispiel mittels Firmenschreibens, Frachtpapieren. Nachstehend finden Sie entsprechende Musterbescheinigungen, die von Ihnen auszufüllen sind und den betroffenen Dienstnehmern für Grenzkontrollen mitgegeben werden können:

Bestätigung für Schlüsselarbeitskräfte

Bescheinigung für Beschäftigte im internationalen Verkehrswesen (Deutsch)

Certificate for International Transport Workers (English).

=> Die Wirtschaftskammer Österreich empfiehlt dennoch dringend, regelmäßig Testungen durchzuführen

Weitere Informationen gibt es auch in diesem Artikel >> Transporteure geben Auskunft über neue Einreisebestimmungen

(Anm. d. Red..: Alle Rechtsauskünfte werden von der Wirtschaftskammer nach bestem Wissen und Gewissen erteilt und basieren auf den zum jeweiligen Zeitpunkt gesicherten Informationen. Die WKÖ übernimmt für die Richtigkeit der Auskünfte keine Haftung.)