Sonderfahrverbot : Beschränkungen des Schwerlastverkehrs in Tirol am 02.06.2021

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Für Mittwoch, 02. Juni 2021, in der Zeit von 09 Uhr bis 22 Uhr wurde ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen beträgt, erlassen. Der Grund für die Erlassung des Sonderfahrverbotes ist ein Lkw-Fahrverbot in Italien wegen eines Feiertags (Festa della Repubblica).

Auswirkungen für die Lenker: Lkw-Lenker werden darauf hingewiesen, die Inntal- Brennerstrecke großräumig zu umfahren beziehungsweise bereits vor der Einfahrt nach Österreich geeignete Parkplätze anzufahren und dort die bestehenden Verbote abzuwarten. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht unter die Ausnahmeregelung fallende Lkw an der Einreise nach Österreich gehindert werden und wieder umkehren müssen.

Das Verbot gilt am Mittwoch (02. Juni 2021) für Fahrten, bei denen das Ziel der Fahrt in Italien liegt oder über Italien erreicht werden soll auf folgenden Strecken:

Inntalautobahn A12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst und

Brennerautobahn A13 Anschlussstelle Innsbruck Süd bis zur Staatsgrenze

Wichtige Zusätze:

Am Freitag den 4.6.2021 ist ab 05.00 Uhr auf der A12 Inntalautobahn aufgrund des Feiertages am Donnerstag 03.06.2021 (Fronleichnam) und dem Feiertag am 02.06.2021 in Italien mit sehr starkem Lkw-Verkehr und möglichen Behinderungen im Bereich zwischen Kufstein-Innsbruck-Schönberg Brenner zu rechnen. Pendler mögen ausreichend Zeit für die Fahrt in Richtung Innsbruck einplanen.

Lenker die zwar das Ziel der Fahrt südlich des Brenners erreichen aber nachweislich ihren Wohnsitz in Österreich anfahren beziehungsweise den Firmensitz in Österreich ansteuern und dort das Fahrverbot abwarten, können wie bisher ihre Fahrt dorthin fortsetzen. Es kann davon ausgegangen werden, dass zumindest dadurch das vorübergehende Ziel der Fahrt in Österreich gelegen ist.

Alle Ausnahmen entnehmen Sie dem anbei angefügten Dokument der Landespolizeidirektion Tirol.