Katastrophenschutz : Bayern setzt anlässlich der Unwetter-Katastrophe das Lkw-Sonntagsfahrverbot für bestimmte Transporte aus

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Aufgrund der umfangreichen Schäden durch die Hochwasserkatastrophe insbesondere im nördlichen Rheinland-Pfalz, in Nordrhein-Westfalen und auch in Bayern sind die notwendigen umfangreichen Rettungs-, Hilfs- und Aufräumarbeiten sowie die Versorgung der betroffenen Bevölkerung angelaufen. Es ist sicherzustellen, dass die Versorgung der betroffenen Bevölkerung mit Lebensmitteln, Waren des täglichen Bedarfs und sonstigen Hilfsgütern möglichst rasch, ungehindert und ohne Unterbrechungen erfolgen kann. Auch sind schnellstmöglich die entstandenen Schäden zu beseitigen.

Um in dieser Notfallsituation die ununterbrochene und flexible Durchführung der hierfür notwendigen länderübergreifenden Transporte sicherzustellen und damit eine umfassende und andauernde Versorgung der betroffenen Bevölkerung zu gewährleisten und die betroffenen Regionen bei der möglichst raschen Schadensbewältigung zu unterstützen, ist der Erlass einer vorübergehenden Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots sowie des Fahrverbots nach der Ferienreiseverordnung für das Gebiet des Freistaates Bayern erforderlich und angemessen. Die Aussetzung wird aufgrund der aktuellen Situation bis zum Ablauf des 15. August 2021 bzw. 14. August 2021 befristet. So begründet der Gesetzgeber in Bayern die Ausnahmeregelung.

Die Fahrt mit Lastwagen und Anhängern über 7,5 t Gesamtgewicht st abweichend vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie von der Ferienreiseverordnung gestattet, soweit es nachweislich den Rettungs-, Hilfs- und Aufräumarbeiten sowie der Versorgung der Bevölkerung aufgrund der Unwetterereignisse in Teilen Deutschlands in der 28. Kalenderwoche dient. Dies gilt auch für Leerfahrten, die in direktem und nachweisbarem Zusammenhang mit einem der vorgenannten Transporte stehen. Die Ausnahmegenehmigung gilt für das Gebiet des Freistaates Bayern, die jeweils aktuelle Regelungslage in den anderen Ländern ist bei den dort zuständigen Behörden zu erfragen. Die Allgemeinverfügung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots endet mit Ablauf des 15. August 2021. Die Allgemeinverfügung zur Aussetzung des Fahrverbots gemäß der Ferienreiseverordnung endet mit Ablauf des 14. August 2021.