Covid 19 : Radstadt und Bad Hofgastein: Ausnahme für den Güterverkehr (update 9. März 2021)

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Salzburg. Ab Freitag, 5. März, 00:00 Uhr, bis Donnerstag, 18. März, 24:00 Uhr, gelten in den Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein verpflichtende Ausfahrtstests, entweder mittels PCR- oder Antigen-Tests für Personen ab 16 Jahren. Der Test darf nicht mehr als 48 Stunden alt sein. Ausgenommen sind Durchreisende ohne Zwischenstopp. Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können, sowie Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten „Neutralisationstest“, der nicht älter als sechs Monate ist, sind ebenfalls von der Testpflicht befreit. Der Nachweis über vorhandene Antikörper wird von spezialisierten Labors angeboten, die Kosten dafür sind selbst zu übernehmen.

Für Pendler oder den Güterverkehr gab es aufgrund der hohen Inzidenzzahl zunächst KEINE Ausnahmen!

++ update 9. März 2021 ++

Die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau hat für die Corona-Quarantäne für die Gemeinden Bad Hofgastein und Radstadt nach massiver Intervention der Wirtschaftskammer Salzburg, eine neue Verordnung erlassen, in der der Güterverkehr von der Testpflicht ausgenommen ist. Die Verordnung tritt mit 10. März 2021 in Kraft und voraussichtlich mit Ablauf des 18. März 2021 außer Kraft.