Lkw-Fahrverbote : In Tirol wird nun auch das sektorale Lkw-Fahverbot weiter verschärft

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Nach dem Ende letzter Woche bereits kundgemachten Fahrverboten für bestimmte Lkw-Euroklassen, verschärft das Land Tirol nun auch das so genannte Sektorale Lkw-Fahrverbot um weitere fünf Gütergruppen. Damit dürfen neben den bereits bisher schon verbotenen acht Gütergruppen wie beispielsweise Abfälle, Steine und Aushub, Stahl, Marmor und Fliesen ab 1. Jänner 2020 weitere Güter wie Papier und Pappe, flüssige Mineralölerzeugnisse, Zement, Kalk und gebrannter Gips, Rohre und Hohlprofile sowie Getreide nicht mehr mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen auf der A 12 Inntalautobahn zwischen Kufstein/Langkampfen und Ampass transportiert werden. Die bisherige generelle Ausnahme für Lkw der Euroklasse VI wird auf Fahrzeuge der Euroklasse VI-D eingeschränkt, sodass neben den bestehenden Ausnahmen nur mehr diese neuesten und umweltschonendsten Lkw, Fahrzeuge mit Elektroantrieb sowie befristet der Ziel- und Quellverkehr auch für ältere Lkw-Euroklassen vom Fahrverbot ausgenommen sind. Die neue Sektorale Fahrverbots-Verordnung wurde heute kundgemacht.

"Gemeinsam mit unseren Rechtsexperten haben wir in den letzten Wochen und Monaten einen Maßnahmen-Mix ausgearbeitet, um die Bevölkerung vor der regelrechten Lkw-Transit-Lawine zu schützen", sagt Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP). Das Lkw-Euroklassen-Fahrverbot und das Sektorale Lkw-Fahrverbot sind aber nur erste Schritte. Wir werden selbstverständlich auch die Lkw-Blockabfertigungen weiter fortsetzen, ob es unseren nördlichen und südlichen Nachbarn nun passt oder nicht. Ziel ist nach wie vor die Umsetzung einer Korridormaut von München bis Verona, die die Straße für den Lkw-Verkehr unattraktiver und teurer macht und damit die Frächter dazu bringt, die Güter auf der Schiene zu transportieren. Erst dann haben wir eine nachhaltige Entlastung unserer Bevölkerung erreicht“, so der Tiroler Landeshauptmann.

Ausnahmen für den Ziel- und Quellverkehr

Da neuere Schwerfahrzeuge nachweislich ein besseres Emissionsverhalten haben als ältere und auch ein Anreiz für Unternehmen geschaffen werden soll, auf die beste Technologie umzurüsten, bleiben Lkw der Euroklasse VI-D beziehungsweise solche Lkw, die ab dem 1. September 2018 erstmalig zugelassen wurden, vom Fahrverbot ausgenommen, teilt die Tiroler Landesregierung mit. Der Ziel- und Quellverkehr bleibt mit einer zeitlich gestaffelten Bindung an bestimmte Euroklassen vom Fahrverbot ausgenommen. So sind Lkw der Euroklasse IV ab 1.1.2020 und LKW der Euroklasse V ab 1.1.2023 vom Fahrverbot auch im Ziel- und Quellverkehr betroffen.

Jene „Zone“, für die die Ausnahmen gelten, wird zum Teil befristet bis 31.12.2020 in Ost-West-Richtung nach Bludenz und Feldkirch und nach Graubünden und Liechtenstein ausgeweitet, um eine vorübergehende stärkere Betroffenheit einzelner Regionen von diesen Fahrverboten zu berücksichtigen. Die Änderung der Sektoralen Fahrverbots-Verordnung in dieser neuen, modifizierten Form wird mit 1.1.2020 wirksam. Nach der Kundmachung tritt die Verordnung mit Ablauf des heutigen Tages in Kraft.

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