Straßengütertransport : Hermagor: Güterverkehr von den Maßnahmen ausgenommen
Die Verordnung des Landeshauptmannes vom 5. März 2021 (Zl. 05-G-COVID-18/4-2021), in der die Verkehrsbeschränkungen im politischen Bezirk Hermagor verfügt werden (Covid-19-Risikominimierungsverordnung Hermagor), finden Sie hier zum Herunterladen.
Zudem gibt die Wirtschaftskammer Österreich bekannt, dass mit Nachdruck daran gearbeitet wird, dass auch in Salzburg der Straßengüterverkehr ausgenommen wird; ebenso wird von Ihrer Interessenvertretung daran gearbeitet, dass für die in dieser Woche noch in Kraft tretende Verordnung für Wiener Neustadt der Güterverkehr in den Ausnahmen berücksichtigt wird.
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