Straßengütertransport : Hermagor: Güterverkehr von den Maßnahmen ausgenommen

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Die Verordnung des Landeshauptmannes vom 5. März 2021 (Zl. 05-G-COVID-18/4-2021), in der die Verkehrsbeschränkungen im politischen Bezirk Hermagor verfügt werden (Covid-19-Risikominimierungsverordnung Hermagor), finden Sie hier zum Herunterladen.

Zudem gibt die Wirtschaftskammer Österreich bekannt, dass mit Nachdruck daran gearbeitet wird, dass auch in Salzburg der Straßengüterverkehr ausgenommen wird; ebenso wird von Ihrer Interessenvertretung daran gearbeitet, dass für die in dieser Woche noch in Kraft tretende Verordnung für Wiener Neustadt der Güterverkehr in den Ausnahmen berücksichtigt wird.

Bleiben Sie up-to-date zur aktuellen Corona-Situation im Transportwesen => Tirol: Ohne negativen Covid-19-Test keine Einreise nach Deutschland (Laufende Updates)

und unter: Radstadt und Bad Hofgastein: Ausnahme für den Güterverkehr (update 9. März 2021)

und Covid-Teststationen für Lkw-Fahrer entlang der Brenner-Transit-Route