Damit die Transportqualität nicht aus wirtschaftlichen Gründen entscheidend negativ beeinträchtigt wird, ist dem Disponenten zu empfehlen, sicherzustellen, dass fremdvergebene Transporte vom Subfrächter nicht an einen weiteren Subfrächter untervergeben werden darf. Viele Kunden des Frächters regeln sogar vertraglich, dass der Disponent des Hauptfrächters Gütertransporte, nicht oder nur nach vorheriger Genehmigung des Kunden weiter untervergeben darf. Dies gilt es zu beachten, um sich vertragsgetreu zu verhalten. Wenn der Disponent den Transportauftrag an einen Subfrächter weitergeben muss, weil er zum Beispiel nach Russland über kein eigenes Transportnetzwerk verfügt, so sollte er nur ihm bekannte oder zumindest von ihm zuvor geprüfte Subfrächter beauftragen. Um das Risiko eines Ladungsverlustes soweit wie möglich zu reduzieren, bedarf es einer guten Sicherheitsplanung, der einen Alarmplan mit Telefonnummern und Verhaltensweisen einschließt. Zur Sicherheitsplanung gehört, dass der Disponent für hochwertige Güter – wie zum Beispiel Textilien, Unterhaltungselektronik etc. – keinen Planenauflieger einsetzt. Darüber hinaus sollte er sicherstellen, wenn er einen Subfrächter für die gesamte Strecke oder für einen Streckenteil einsetzt, dieser vertraglich verpflichtet ist, ebenfalls keinen Planenauflieger zu verwenden. Denn das Warendiebstahlrisiko beim Einsatz eines Planen-Lkw ist signifikant größer, wie die Schadensfälle in Europa verdeutlichen. Das Diebstahlrisiko ist besonders groß, wenn der Lkw-Fahrer des Subfrächters keinen bewachten Parkplatz ansteuert, um seine gesetzlich vorgeschriebene Pause einzulegen. Dem Disponenten ist zu empfehlen, dass er mit seinen Subfrächtern vertraglich fixiert, dass ihre Fahrer nur bewachte Rastplätze ansteuern dürfen, wenn sie pausieren müssen. Dieser Prozess funktioniert aber nur, wenn auch beim Subfrächter ein Durchführungsplan besteht, der entsprechende Parkmöglichkeiten bereits vor Transportbeginn sichert.
Bevor der Disponent einen Transportvertrag mit einem neuen Subfrächter schließt, ist dieser auf Herz und Nieren zu prüfen. Dazu gehört, dass er sich die EU-Lizenz vorlegen lässt, die jeder Frächter braucht, wenn er in Europa grenzüberschreitende Gütertransporte durchführt. Wenn der Wiener Frächter ein deutsches Transportunternehmen für nationale Transporte innerhalb Deutschlands beauftragen will, so braucht der deutsche Frächter eine Güterkraftverkehrserlaubnis sowie eine Versicherungsbestätigung, so die Anforderungen des § 7a Güterkraftverkehrsgesetz.
Über den Erfolg oder Misserfolg eines Landtransportes entscheidet maßgeblich das Verhalten des Lkw-Fahrers (Handlungen/Unterlassungen). Von Bedeutung ist, dass der Disponent sehr eng mit seinen Fahrern kooperiert, indem konzipierte Handlungsanweisungen für alle Beteiligten klar und stets beachtet werden. Dazu gehört, dass der Fahrer jedwede Leistungsstörung mit seiner Disposition umgehend teilt, zum Beispiel, wenn aufgrund einer plötzlichen Autobahnsperrung der geplante Ankunftstermin beim Kunden nicht mehr einhaltbar ist. Viele Ladungen sind in Europa unter die Räder gekommen, weil der Lkw aufgrund einer verspäteten Ankunft beim Empfänger nicht mehr entladen wurde und der Fahrer gezwungen war, den Lkw auf der Straße zu parken. Eine solche Situation nutzten schon viele Kriminelle, zumindest Teile der Ladung zu entwenden, während der Lkw-Fahrer im Führerhaus nächtigte. Wenn aber der Fahrer über eine verspätete Ankunft rechtzeitig seinen Disponenten informiert, so ist dieser in der Lage, Maßnahmen zu ergreifen, die Ladungsdiebstähle erfolgreich verhindern könnten. Dazu könnte ein Telefonat mit dem Empfänger gehören, ausnahmsweise länger die Tore geöffnet zu lassen, damit sein Fahrer den Lkw auf dem gesicherten Firmengelände doch noch parken kann. Wenn dies nicht möglich ist, so könnte der Disponent prüfen, ob in der Nähe des Empfängers ein bewachter Parkplatz zur Verfügung steht, um dort über Nacht zu pausieren. Zu einem erfolgreichen Risikomanagement gehört, dass der Lkw-Fahrer immer eine Person aus der Disposition des Frächters erreicht. Er braucht eine 24 Stunden Erreichbarkeit, die er im Bedarfsfall nutzen kann. Ein solches Konzept muss durchgehend bestehen, d.h., wenn der Hauptfrächter einen Subfrächter beauftragt, so sollte ein analoger Sicherheitsplan beim Subfrächter bestehen. Ansonsten besteht das Risiko, dass sich zwar der Fahrer vorbildlich verhält, indem er seinen Vorgesetzten beim Subfrächter über die Leistungsstörung rechtzeitig informiert. Allerdings hat der Subfrächter den Hauptfrächter ebenfalls umgehend zu informieren, denn der Hauptfrächter hat den Kundenkontakt, was ihm wiederum ermöglicht, Weisung einzuholen, wenn der Transport – nicht wie geplant – abläuft.