Corona-Pandemie : Das sollten Sie über betriebliche Corona-Testungen wissen

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Wie von der Wirtschaftskammer Steiermark gefordert, wurden jetzt betriebliche Tests in die Teststrategie des Bundes aufgenommen. Kleinere Betriebe können ebenfalls eine betriebliche Teststraße einrichten und den Kostenbeitrag von 10 Euro erhalten.

Bei ihnen wird im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung von der Pflicht zur Anbindung an die Testplattform des Bundes abgesehen. Ihre Tests, die ebenfalls als Zutrittstests anerkannt werden, müssen von medizinischem Personal überwacht und bestätigt werden.

Das heißt:

Betriebliche Tests sind den behördlichen gesetzlich gleichgestellt.

Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten können die Ergebnisse der betrieblichen Antigen-Schnelltests über die Testplattform des Bundes abwickeln. Voraussetzung ist eine Überwachung durch medizinisches Personal und eine Registrierung als betriebliche Teststelle auf der WKÖ-Infoseite www.wko.at/betriebe-testen, die bereits ab Montag, 8. Februar 2021 möglich ist.

Ab 15. Februar kann für jeden bestätigten und abgewickelten Test vom Bund ein Kostenbeitrag von 10 Euro bezogen werden. Der Antrag zur Abrechnung muss bei der AWS gestellt werden, quartalsweise und beginnend mit April 2021.

Über die Testplattform des Bundes werden automatisierte Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Diese werden als sogenannte Zutrittstests anerkannt.

Alle Infos zu Teststraßen, Testkits und Kostenbeitrag

Zugleich schickt die Fachgruppe Wien der Transporteure in der Wirtschaftskammer Österreich Informationen zur vorübergehenden Covid-19-Einreiseverordnung aus. Näheres finden Sie in dem Artikel Transporteure geben Auskunft über neue Einreisebestimmungen