Bis 31. Dezember 2024

Die Frist läuft: Nachrüstung auf intelligente Tachographen der zweiten Version

Ein Großteil der Bestandsfahrzeuge über 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Transportverkehr muss bis 31. Dezember 2024 auf den neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version umgerüstet werden. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen oder sogar die Fahrzeugstilllegung. Umso wichtiger ist es, möglichst schnell einen Nachrüstungstermin in der Werkstatt zu vereinbaren.