Lkw-Parkplätze : Die Inntalautobahn wird über die Weihnachtsferien zur Kurzparkzone!

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Im Zuge interner Evaluierungen hinsichtlich der Auslastung von Lkw-Stellplätzen an der A12, Inntalautobahn, wurde festgestellt, dass über die Feiertage Park- und Rastplätze teilweise zum dauerhaften Abstellen von Lkw-Flotten genutzt werden. Dadurch kommt es zu einer weiteren Verknappung verfügbarer Parkflächen für Lastwagen. Dem wird mit einer Kurzparkzone von Weihnachten bis zum Dreikönigstag entgegengewirkt.

Verordnung

Auf Grund des § 25 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der zuletzt gültigen Fassung, wird zur Erleichterung der Verkehrslage jeweils auf dem gesamten Gelände der nachstehend angeführten Rastanlagen auf der A12 Inntal Autobahn vom 24.12.2022 bis zum 6.1.2023 das Parken auf 180 Minuten beschränkt (Kurzparkzone); dies gilt werktags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr:

  • Rastplatz Münster Nord, km 35,71
  • Rastplatz Münster Süd, km 36,25
  • Rastplatz Weer Süd, km 55,00

Diese Verordnung ist gemäß § 44 StVO 1960 durch die entsprechenden Straßenverkehrszeichen „Kurzparkzone“ (§ 52 Z 13d) mit dem Zusatz „Parkdauer 180 min, werktags von 10.00 bis 15.00 Uhr“ sowie „Ende einer Kurzparkzone“ (§ 52 Z 13e) kundzumachen.

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