Der Notstand in Italien wurde bis 31. Dezember 2021 verlängert. Bei der Einreise nach Italien aus Österreich ist ein Nachweis im Sinne der 3G-Regelung oder ein digitales COVID-Zertifikat der EU („Grüner Pass“) sowie eine Vorab-Registrierung über das Europäische Digitale Passagier-Lokalisierungsformular nötig. Im Falle der Einreise aus nachweisbaren beruflichen Gründen entfällt in vielen Fällen, beispielsweise für Pendler oder Arbeitseinsätze unter 120 Stunden, die Pflicht eines 3G-Nachweises. Für nicht-italienische Transportunternehmen bleiben die sogenannten „Green Lanes“ an den Grenzen bestehen.
Seit 15. Oktober müssen alle Berufstätigen, egal ob im öffentlichen Dienst oder im privaten Sektor tätig oder durch sonstige Verträge beauftragt, für den Zutritt zur Arbeitsstätte den „Grünen Pass“ vorweisen. Das gilt auch für ausländische Arbeitskräfte beim Zugang zu einem Betriebsgelände in Italien. Lkw-Besatzungen von ausländischen Transportunternehmen, welche keinen „Grünen Pass“ oder eine Bescheinigung über eine in Italien anerkannte Impfung vorweisen können, dürfen ausschließlich den Ein- und Ausladeort am Betriebsgelände anfahren und selbst keine Be- oder Entladetätigkeit durchführen.
Der „Grünen Passes“ wird mittels Apps für Android oder Apple geprüft. Der österreichische 3G-Nachweis mit QR Code wird laut Informationen der WKO akzeptiert. Corona-Selbsttests, auch mit QR-Code, sind nicht zulässig.
Achtung: Bei der Nutzung von Fähren in Italien ist ein 3G-Nachweis verpflichtend und es gibt keine Ausnahmen für Lkw-Fahrer. Davon ausgenommen ist allerdings die Meerenge von Messina.
>> Bitte beachten Sie, dass die Lage weiterhin volatil bleibt und die europäischen Staaten im Umgang mit Corona und dem Erlass von Maßnahmen zu spontanen Alleingängen neigen. Laufend aktualisierte Informationen zur Lage in Österreich finden Sie beim Corona-Infopoint der Wirtschaftskammer Österreich. Informationen über Maßnahmen im Ausland bei der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.
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