Transport : Winterreifenpflicht für Lkw und Busse - das gilt es zu beachten
In Österreich gilt für die folgenden Lkw-Fahrzeugklassen eine generelle Winterreifenpflicht sowie eine Mitführpflicht von Schneeketten:
N2 - Güterbeförderung von mehr als 3.5 Tonnen und nicht mehr als 12 Tonnen Gesamtmasse
N3 - Güterbeförderung von mehr als 12 Tonnen Gesamtmasse
M2 - Omnibusse - Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrer und einer Gesamtmasse von nicht mehr als 5 Tonnen und
M3 - Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrer und einer Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen
Die Winterreifenpflicht gilt im Zeitraum
1. November bis 15. April für Fahrzeugklassen N2 und N3
1. November bis 15. März für Fahrzeugklassen M2 und M3
Dabei müssen zumindest an den Räder einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sein. Verfügt die Antriebsachse über Zwillingsreifen, so sind vier Winterreifen zu montieren. Winterreifen müssen eine besondere Kennzeichnung aufweisen (M&S, M+S, MS, M.S., M/S,M-S) und über eine Mindestprofiltiefe von fünf Millimetern (Radialreifen) beziehungsweise sechs Millimetern (Diagonalreifen) verfügen.
Ausnahmen von der Winterreifenpflicht für Fahrzeuge
mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden
des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr und Heeresfahrzeuge, bei den baubedingt oder wegen ihrer überwiegenden Verwendung die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist
wo bauartbedingt oder aufgrund des Verwendungszweckes Reifen mit der Verwendungsbestimmung „spezial“ angebracht sind.
Mitführpflicht von Schneeketten
Der Lenker von Fahrzeugen der Fahrzeugklassen N2, N3, sowie M2 und M3 hat von jeweils 1. November bis 15. April geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen. Dies gilt auch dann, wenn die Antriebsachse Zwillingsreifen hat. Obwohl bei Omnibussen die Winterreifenpflicht mit 15. März endet, sind bis 15. April Schneeketten mitzuführen.
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