Das Verwaltungsgericht in Berlin hat entschieden, dass überlange Lkw, genannt Gigaliner, weiter auf deutschen Straßen unterwegs sein dürfen. Umstritten sind sie dennoch, wie die im April des Vorjahres eingereichte Klage der Umweltverbände gezeigt hat. Die Begründung: Die rund 25 Meter langen und bis zu 44 Tonnen schweren Lastkraftwagenzüge würden gegen europäisches Recht verstoßen.
Im Wortlaut: „Die Regelzulassung für Lang-Lkw verstoßt offenkundig gegen die Richtlinie 96/53 (EG), die Höchstabmessungen für Lkw festlegt, und dies widerspricht dem Europarecht, erläuterte Rechtsanwalt Remo Klinger. „Nur ausnahmsweise soll für bestimmte Tätigkeiten oder im Rahmen einer Testphase eine Überschreitung dieser Größen möglich sein“, Klinger ergänzt: “Den gewöhnlichen Verkehr von Riesen-Lkw, wie in Deutschland nunmehr erlaubt, lässt die Richtlinie jedoch nicht zu.“ Zudem gefährde die Zulassung das Erreichen von Deutschlands Klimazielen und berge Risiken für alle Verkehrsteilnehmer, argumentierten die Kläger.
Die Gegenseite sieht das anders: Auch die Regierung hatte für die überlangen Lkw den Umweltschutz als Argument vorgebracht. Es sei nicht erwiesen, dass sich der Verkehr durch die Gigaliner tatsächlich von der Schiene weg verlagere, erklärten die Vertreter vor Gericht.
Vielmehr könnten zwei Gigaliner die Fracht von drei Lkw übernehmen - das sei letztlich ein Vorteil für die Umwelt und senkt das Verkehrsaufkommen auf den Straßen. Da ist auch der großen Nutzen: Weniger Lkw auf der Straße, bei gleichzeitig mehr transportiertem Gütervolumen und das auf festen Autobahnstrecken.
Zustimmung fanden die überlangen Lkw insbesondere bei Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU), der sich letztlich beim deutschen Bundesumweltministerium durchsetzen konnte. Dieses erlaubte schließlich per Verordnung den Regelbetrieb für einige Arten von Gigalinern auf bestimmten Straßen, für andere wurde der Feldversuch bis Ende 2023 verlängert. Seit Jahresbeginn können die Lang-Lkw auf rund 11.600 Straßenkilometern regulär fahren.
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