Förderung : Welche Förderungen deutsche Unternehmer beim Kauf umweltfreundlicher LKWs beanspruchen können
Als förderfähig erachtet das deutsche Bundesministerium insbesondere die Anschaffung von Lkw- und Sattelzugmaschinen mit Erdgasantrieb (CNG) oder Flüssigantrieb (LNG), Brennstoffzellen-Technik oder mit rein Batterie-elektrischem Antrieb. Diese müssen für den Güterverkehr bestimmt sein und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen betragen.
„Wir wollen Speditionen dabei unterstützen, auf umweltfreundliche Lkw umzusteigen. Von dem Umstieg profitieren alle – die Speditionen, die Umwelt und die Anwohner besonders belasteter Straßen“, so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.
Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig von der Antriebsart. Pro Lkw beträgt dieser pauschal 8.000 Euro für CNG, 12.000 für einen E-Lkw bis zwölf Tonnen und 40.000 für E-Lkw ab 12 Tonnen. Pro Unternehmen sind die Zuschüsse auf 500.000 Euro begrenzt. Im Jahr 2018 stehen zehn Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung, das zunächst bis Ende 2020 befristet ist. Erste Anträge können voraussichtlich noch im Juli beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden.
Ab dem 01.01.2019 sollen Elektro-Lkw zudem komplett von der Lkw-Maut befreit werden. Von der Mautbefreiung wird ein großer Anteil der bereits heute in Deutschland zugelassenen 11.800 Milliarden Elektro-Nutzfahrzeuge profitieren. Erwartet wird eine Mautersparnis von etwa 5.000 Euro pro Jahr und Nutzfahrzeug ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
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