Erdgas : Was passiert mit Österreichs einziger LNG-Tankstelle?

© Ludwig Fliesser

Verflüssigtes Erdgas, LNG, wird ab 2019 in Deutschland für zwei Jahre von der Maut befreit, was der Technologie einen entscheidenden Schub geben soll – denn dadurch könnte sich der Betrieb von Gas-Lkw auf der Langstrecke ökonomisch rechnen. Obendrein erfolgt in Deutschland die Besteuerung von LNG nach dem Energiesteuergesetz. Der Steuersatz ist derzeit noch stark ermäßigt und beträgt bis Ende 2023 nur 13,90 Euro für eine Megawattstunde Erdgas. Erst dann soll der Betrag schrittweise angehoben werden und ab Jänner 2027 schließlich 31,80 Euro betragen.

In Österreich erfolgt die Besteuerung von verflüssigtem Erdgas derzeit nach dem Mineralölsteuergesetz und damit nach Volumen. Da flüssiges Methan leichter ist als Diesel ergibt sich dadurch ein steuerlicher Nachteil. Durch die geringere Masse und Energiedichte pro Volumen benötigt man nämlich etwa 1,6 Liter LNG um die gleiche Energiemenge wie mit Diesel zu tanken. Der Betreiber der LNG-Tankstelle im Ennshafen, RAG, fordert daher, dass auch die Besteuerung des Treibstoffs diesem Umstand Rechnung trägt. Im Mai sagte Markus Mitteregger, CEO der RAG, gegenüber der Tageszeitung Standard: „Wir haben Geduld, aber nicht ewig. So wie jetzt ist das kein Geschäft für uns, wir arbeiten nicht kostendeckend.“

Standortverlegung vorerst kein Thema

Die Infrastruktur ist der Schlüsselpunkt dafür, ob sich eine Antriebstechnologie in der Praxis durchsetzen kann oder nicht. Ungeachtet von Förderungen, Mautbefreiungen und sonstigen Faktoren: Wenn es keine Tankstelle gibt dann hat LNG keine Chance. Wir haben deshalb bei der RAG nachgefragt, ob man denn die Tankanlage im Ennshafen tatsächlich abbauen will. „Nein, aus derzeitiger Sicht nicht“, heißt es seitens der RAG. Man hofft, dass der wesentliche Punkt „Klarstellung der Besteuerung von LNG“ im Jahr 2019 geklärt wird. „Eine Außerbetriebnahme ist nur dann erforderlich, wenn, entgegen aller bisher geführten Gespräche mit den zuständigen Ministerien, die Besteuerung von LNG nach dem Mineralölsteuergesetz anstatt der Erdgasabgabe fixiert wird“, so die RAG.