Investitionsprämie : Was ist eine selbstfahrende Betonmischmaschine?
Ursprünglich sollten alle dieselbetriebenen Fahrzeuge aus klimapolitischen Erwägungen nicht durch die Investitionsprämie gefördert werden. Das führte zu ungewohnt scharf formulierten Protesten seitens des Fachverbands der Transporteure in der Wirtschaftskammer. Auch große Baukonzerne wie die Strabag sollen wenig begeistert gewesen sein. Schließlich kam es zu einer Änderung bzw. Ergänzung der Förderrichtlinien. Demnach sind Lkw, die als selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen werden, sehr wohl mit 7 % förderbar sofern diese die für Baumaschinen gültige Abgasstufe V erfüllen. Begleitend dazu wurde eine lange Liste aller möglichen Arbeitsmaschinen publiziert, die demnach förderbar sind. TRAKTUELL hat berichtet.
Unter dieser Liste fand sich auch die Ausnahme für „selbstfahrende Betonmischmaschinen, wenn die Mischvorrichtung durch die Antriebsmaschine des Fahrzeugs betrieben wird.“ Das ist bei herkömmlichen 4-Achs-Betonmischfahrzeugen in der Regel der Fall. Wir kontaktierten also die für die Abwicklung zuständige Förderbank des Bundes, die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS), bezüglich der Förderfähigkeit.
In der Antwort heißt es wörtlich: „Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist ein Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Durchführung von nicht in der Beförderung von Personen oder Gütern auf Straßen bestehenden Arbeitsvorgängen bestimmt ist. Somit sind die klassischen Betonmischfahrzeuge nicht förderbar.“
Wir waren neugierig und haben nachgefragt, was denn eine „Selbstfahrende Betonmischmaschine“ überhaupt ist und um ein Beispiel gebeten. Leider konnte uns die AWS in diesem Punkt nicht weiterhelfen. Wir freuen uns über sachdienliche Hinweise aus unserer Leserschaft.