Recht & Normen : Transportunternehmen können ihre Risikoeinstufung jetzt einfach abfragen
Laut § 103c KFG unterliegen alle Unternehmen, die Fahrzeuge einsetzen, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 561/2006 fallen, einem Risikoeinstufungssystem im Sinne des Art 9 der Richtlinie 2006/22/EG. Die Einstufung basiert auf der relativen Anzahl und Schwere bestimmter Übertretungen, etwa Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten oder auch kraftfahrrechtlichen Verstößen wie technischen Mängeln, Führerschein und Beladung. Auch Verkehrskontrollen, die zu keiner Beanstandung geführt haben (Positivkontrollen), werden bei der Risikoeinstufung berücksichtigt. Wie die WKO in einer Aussendung mitteilt, können Transportunternehmen die Abfrage der Risikoeinstufung nun direkt über das Unternehmensservice-Portal (USP) durchführen.
Die Risikoeinstufung gewerblicher Personen- und Güterbeförderer ist für diese von hoher Relevanz. Kommt es aufgrund gehäufter Verstöße zur Einstufung als Risiko- oder Hochrisikounternehmen, dann werden Fahrzeuge dieser Firmen in der Folge auch verstärkt kontrolliert. Das kann in einen Teufelskreis münden: durch vermehrte Kontrollen des jeweiligen Unternehmens kommt es womöglich zu weiteren Beanstandungen, wodurch sich die Risikoeinstufung abermals verschlechtert. In letzter Konsequenz und bei bestimmten Verstößen können gegen „Hochrisikounternehmen“ beziehungsweise deren verantwortliche Geschäftsführer sogar behördliche Verfahren zur Aberkennung der Zuverlässigkeit eingeleitet werden. Unternehmen tun also gut daran, ihren aktuellen Risikostatus zu erkennen und bei negativen Entwicklungen frühzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Über das Unternehmensserviceportal – USP
Das USP ist das zentrale Internetportal der Republik Österreich für Unternehmen und bietet direkten Zugang zu zahlreichen E-Government-Anwendungen sowie unternehmensrelevante Informationen. Es verbindet die Verwaltung mit der Wirtschaft als zentraler "One-Stop-Shop".