Stand 16. 2. 2021 : Transit über das Deutsche Eck möglich

polizei beamter raser poser tuner kontrolle razzia rettungsgasse kleinstfahrzeuge verordnung e-scooter abschiebung rocker clan clans kriminalität prävention verbrechen vergehen stpo stgb pag pag neu bgb schleuser schmuggler auto fahrzeug verkehr straße farbahn motorrad mofa pkw lkw gefahrgut transport transit grenze grenzkontrolle einreise ausreise fahndung schleierfahndung notruf einsatz sek usk mek staatsgewalt
© TOPIC - stock.adobe.com

Die Bundespolizei München hat laut Wirtschaftskammer Österreich (WKO) bestätigt, dass die Durchreise von und nach Österreich über das Kleine und Große Deutsche Eck für Personen, die im Güter- und Warenverkehr tätig sind, ebenso wie für Berufspendler gestattet ist.

Wie die WKO weiter mitteilt, müssen alle Personen, die sich in Tirol aufgehalten haben, eine digitale Einreiseanmeldung und einen aktuellen Testnachweis bezüglich Covid-19 mit negativem Ergebnis vorweisen. Der Test darf nicht älter sein als 48 Stunden. Davon ausgenommen sind aber folgende Gruppen, die im Rahmen der Ausnahmeregelung für das Kleine und Große Deutsche Eck durch Deutschland fahren:

• Personal im Güterverkehr, sofern nur ein Transit durch Tirol stattfand

• Personen, die ohne Zwischenstopp durch Tirol durchgereist sind

Für die Fahrt über das Kleine und Große Deutsche Eck, wenn keine Transitfahrt vorliegt, gelten die entsprechenden Vorschriften mit Test- und Anmeldepflicht. Weiterführende und laufend aktualisierte Informationen zu den Einreisevorschriften in Deutschland sind auf der Website des AußenwirtschaftsCenter Deutschland der WKO zu finden.

+++ update 19.2. +++

Laut WKO ist bei reinem Transit über das Deutsche Eck der Güterverkehr von der Melde- und Testpflicht ausgenommen. Das heißt, Gütertransporteure die über das deutsche Eck nach Tirol fahren und dort etwas abladen und dann direkt via deutschem Eck nach Österreich retourfahren, brauchen weder einen Test noch eine Registrierung. Würde dieser Transporteur allerdings nach der Entladung in Innsbruck noch eine weitere Entladung in München vornehmen, hätte dies zur Folge, dass ein negativer Test sowie eine Einreiseanmeldung notwendig wird.

Bei der Einreiseanmeldung kann nur ein deutscher Zielort angegeben werden.

Bei mehreren Zulieferadressen in Deutschland empfiehlt die WKO die erste deutsche Lieferadresse anzugeben.

Bei reiner Durchreise des Güterverkehrs ohne Lieferadresse in Deutschland empfiehlt die WKO die Eingabe der Adresse des deutschen Grenzübergangs.

Neue Teststation für Lkw

Ab Montag, 22.2.2021, wird am Autobahnparkplatz Münster-Nord (Richtungsfahrbahn Innsbruck) eine Covid-Teststation innerhalb der Aktion „Tirol testet – laufend und kostenlos“ speziell für Lkw-Fahrer eingerichtet. Testungen können Montag bis Freitag von 05.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 05.00 Uhr bis 14.00 Uhr vorgenommen werden. Die Covid-19-Teststation wird vom Ärztezentrum Telfs betreut und wird kapazitätsmäßig an das Verkehrsaufkommen angepasst.

(Quelle: WKO, alle Angaben ohne Gewähr, die Situation entwickelt sich äußerst dynamisch)