Fahrtenschreiber : Tachograph 4.0 – mehr Transparenz im Cockpit
von Matthias Kliché und Dirk Gandras*
Der digitale Tachograf ist intelligent geworden – und ab Mitte 2019 ist er für alle neu zugelassenen Lkw Pflicht. Dann können Speditionen und Fuhrunternehmen dank des integrierten Remote-Control-Modus – also der Möglichkeit, die Daten quasi im Vorbeifahren abzurufen – mit weniger Kontrollen rechnen. Zudem unterstützt das standardisierte, optionale ITS-Interface Flottenmanagementlösungen umfassend. Und schließlich wird es für die Fahrer noch einfacher, sich an die Lenk- und Ruhezeiten zu halten. Sie können sich die Daten auf dem Smartphone anzeigen lassen. Doch was genau steckt hinter der Tachografen-Verordnung (EU) 165/2014 und wie wird sich dadurch die bisherige Praxis verändern.
Ziele der neuen Verordnung sind, das Gerät besser gegen Manipulationen zu sichern und gleichzeitig die Effizienz im operativen Betrieb zu steigern. Auf der Sicherheitsseite geht es um höherwertigere kryptografische Sicherheitsmechanismen. Konkret heißt das, dass es eine neue Verschlüsselungstechnik für die Datenübertragung von der und auf die Fahrerkarte gibt – parallel zu der bisherigen. Der digitale Tachograf wird also dafür sorgen, dass die gespeicherten Daten für die alte und neue Tachografengeneration verfügbar sind. Zusätzlich wird auch die Kommunikation zwischen Geschwindigkeitssensor und digitalem Tachografen neu verschlüsselt.
Zudem regelt die Verordnung die Anbindung an ein globales Satellitennavigationssystem (GNSS). So werden künftig die Positionsdaten automatisch beim Start und Ende der Schicht sowie nach drei Stunden Fahrzeit aufgezeichnet. Darüber hinaus dürfen die Positionsdaten auch zur Unterstützung von Flottenmanagementlösungen genutzt werden. Die EU-Kommission favorisiert das europäische GNSS Galileo, das sich im Aufbau befindet. Ob bis 2019 tatsächlich genügend Satelliten verfügbar sind, ist heute noch nicht sicher. Digitale Tachografen können aber genauso die Daten des US-amerikanischen GPS- oder des russischen Glonass-Systems auswerten und sind darum auf jeden Fall zum Stichtag einsatzfähig.
Die optionale ITS-Schnittstelle (Intelligent Transportation Systems) erhöht die operative Effizienz und stellt über 70 Informationen aus dem digitalen Tachograph über ein standardisiertes Interface zur Verfügung. Neu ist, dass der weitaus größte Anteil dieser Informationen als „persönlich“ klassifiziert ist und erst aus dem Fahrzeug gesendet werden darf, wenn der Fahrer dies genehmigt hat. Das hat weitreichende Folgen für die Anbieter von Telematiklösungen, denn diese Geräte müssen künftig sicherstellen, dass die Daten ohne Zustimmung nicht mehr nach außen kommuniziert werden.
Verfügt der Fahrer über einen Tablet-PC oder ein Smartphone, so kann er das Gerät über ein kleines Bluetooth-Zusatzmodul mit dem Tachografen verbinden. Damit wird es möglich, sich alle relevanten Daten und Informationen des Digitalen Tachografen übersichtlich auf dem mobilen Gerät anzeigen zu lassen. Das erleichtert die Planung der Fahrten.
Gleichzeitig kann der Tachograf über das Tablet oder Smartphone ferngesteuert werden. Vorteil dabei: Dank der umfangreicheren grafischen Möglichkeiten kann der Fahrtenschreiber einfacher bedient werden. Dies ist aber auch bereits heute beim digitalen Tachografen möglich. Besonders zeitaufwendige Interaktionen, wie der manuelle Nachtrag können vorab konfiguriert und bei Fahrtantritt einfach und schnell auf den Tachografen heruntergeladen werden. Überprüfungen im Vorbeifahren Die EU-Verordnung fordert eine standardisierte DSRC-Schnittstelle (Dedicated Short Range Communication), um die Straßenkontrollen für alle Beteiligten effizienter zu machen. Dazu wird aus dem fahrenden Fahrzeug heraus nach entsprechender Authentifizierung ein definierter Mindestumfang an Daten aus dem digitalen Tachografen drahtlos an die Geräte der Kontrollbeamten übermittelt. Dieser Datensatz enthält keine persönlichen Daten, sondern Fahrzeug- und Kalibrierungsdaten, Informationen über Sicherheitsverletzungen sowie aufgetretene Fehlfunktionen. Anhand dieser Daten können die Kontrollbeamten gezielt auffällige Fahrzeuge anhalten. Unternehmen und Fahrer, die alle gesetzlichen Vorschriften einhalten, dürfen dank dieser Änderung mit weniger Kontrollen und unplanmäßigen Stopps am Straßenrand rechnen. Und keine Angst: Eine automatische Bestrafung aufgrund der übermittelten Daten soll es nicht geben. Neue Möglichkeiten des Digitalen Tachografen Die standardisierte DSRC-Schnittstelle ist auch offen für weitere Schlüsselfunktionen, wie die Übermittlung von Daten für On-Board-Weighing oder Mautkontrollen. 2021 tritt eine europaweite Gesetzesänderung in Kraft, die für die sichere Einhaltung von Achslasten und Gesamtfahrzeuggewichten eine in das Fahrzeug integrierte Messeinrichtung vorsieht. Die Informationen werden dann drahtlos über die DSRC-Schnittstelle übermittelt und dienen zur Indikation von möglichen Gesetzesverstößen. Auch die geplante europaweit harmonisierte Maut kann von dieser Lösung profitieren.
Die neue Tachografenverordnung stellt die Weichen für eine ausbaufähige und multifunktionale Tachografenlösung, die redundante Techniken reduziert und die Nutzung für Fahrer und Flottenbetreiber effizienter macht. Eines gilt trotz aller Veränderungen weiterhin: die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten. Durch ein mehr an Transparenz können sie aber im gesetzlichen Rahmen leichter voll ausgeschöpft werden. Ein betriebswirtschaftlicher Pluspunkt im hart umkämpften Speditionsgeschäft.
* Dirk Gandras ist Program Manager TTS Vehicle Units bei Continental Bild: Continental Tachograf: Digital in dritter Generation Der Aufbruch ins digitale Tachografen-Zeitalter begann Ende der neunziger Jahre. Damals begannen Experten die EU-Tachographen-Verordnung im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung zu überarbeiten. Heraus kam ein Anforderungskatalog, der die aktuellen Sicherheitsstandards der IT-Branche mit den Bedürfnissen der Fahrzeug- und Flottenbetreiber kombinierte. Auf Basis dieser Anforderungen wurde der Digitale Tachograf entwickelt, der seit Mai 2006 Pflicht für alle neu zugelassenen LKW ist. 2012 wurde diese Technik an den technischen Fortschritt angepasst, 2014 folgte die überarbeitete neue Verordnung, die eine Weiterentwicklung der Tachografen-Technik erforderlich machte. Der Einbau der neuen Geräte ist ab Mitte 2019 obligatorisch für alle neu in der EU zugelassenen LKW.
Das ändert sich für die Fahrer Prüfen im Vorbeifahren: Kontrollbeamte werden ab 2019 die Möglichkeit haben, einige Daten aus dem digitalen Tachografen drahtlos aus vorbeifahrenden Fahrzeugen abzulesen. Dieser Datensatz enthält keine persönlichen Daten der Fahrer. Dieses Verfahren soll es ermöglichen, gezielt auffällige Fahrzeuge anzuhalten. Unternehmen und Fahrer, die alle gesetzlichen Vorschriften einhalten, dürfen dank dieser Änderung mit weniger Kontrollen am Straßenrand rechnen. Eine automatische Bestrafung aufgrund der übermittelten Daten soll es nicht geben. Neue Fahrerkarten: Es wird neue Fahrerkarten für die digitalen Tachographen geben. Grund ist eine neue Verschlüsselungstechnik. Die neuen Karten werden allerdings mit älteren Tachographen, wie sie heute im Einsatz sind, kompatibel sein. Persönliche Daten: Die Gesetzesnovelle stärkt den Schutz der persönlichen Daten des Fahrers. Der Großteil der Informationen, die über ITS-Schnittstellen übertragen werden können, werden als „persönlich“ klassifiziert. Sie dürfen nur dann aus dem Fahrzeug gesendet werden, wenn der Fahrer dies genehmigt hat.