Transit : Sektorales Fahrverbot gilt nicht für LNG-Trucks

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Liquified Natural Gas (LNG) ist neben Elektro- und Hybridantrieben die einzige Antriebsalternative für Lkw, die nicht von sektoralen Fahrverboten in Tirol betroffen ist. Das machte heute der Nutzfahrzeugsteller Iveco in einer Aussendung klar, der hier ein "deutliches Zeichen" für diese Antriebstechnologie aus Österreich sieht.

Positiv wird von Iveco ebenfalls bewertet, dass die Besteuerung von LNG mit steuerreduziertem Gas gleichgesetzt wird und somit nicht länger von der Mineralölsteuer betroffen ist - das gilt ab 1. Jänner 2020. Unabhängig davon sind Spediteure und Transportunternehmer die Leidtragenden der Fahreinschränkungen, welche die zeitlich und örtlich begrenzten Fahrverbote auf der Inntalautobahn (A12) in Tirol mit sich bringen.

Die gesetzliche Grundlage zahlreicher Fahrverbote, darunter eben auch das Nachtfahrverbot auf der Inntalautobahn, ist das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Zumindest für einige Antriebsalternativen ist diese Beschränkung jetzt aufgehoben. Diese Alternativen sind im Immissions-Schutzgesetz Luft wie folgt beschrieben: „Fahrzeuge mit monovalentem Methangasantrieb oder ausschließlich elektrischem Antrieb sowie Plug-in-Hybrid-elektrische Fahrzeuge, die mit ausschließlich elektrischem Antrieb eine Mindestreichweite von 50 Kilometern aufweisen“.

Dadurch ergeben sich für die Besitzer von LNG-Fahrzeugen sowie Betreibern von Fahrzeugen mit CNG- oder kombinierter C-LNG-Tankausstattung Vorteile in der Organisation und Durchführung ihrer Transportaufgaben. Für international agierende Transportunternehmen, die auf den Tirol-Transit angewiesen sind, stellt diese Neuordnung zusammen mit der Mautbefreiung auf deutschen Autobahnen einen großen Vorteil dar. Bei in Deutschland zugelassenen Methan-Fahrzeugen gilt zudem die Anschaffungsförderung von 12.000 Euro bei LNG beziehungsweise 8.000 Euro bei CNG.

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