FAHRSICHERHEIT : Schneeglätte: Lkw-Kettenpflicht auf fünf Straßenabschnitten

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Heute, Donnerstag, gibt es abschnittsweise Glättebildung durch gefrierendes Schmelzwasser im Raum Retz, Allentsteig, Gföhl, Langenlois, Pöggstall, Spitz, Groß Gerungs, Raabs an der Thaya, Lilienfeld, Aspang, Neunkirchen und Mistelbach. In höheren Lagen im westlichen Waldviertel und im Alpenvorland muss mit matschigen Fahrbahnen bzw. Schneefahrbahnen gerechnet werden. Die Neuschneemengen belaufen sich im Mostviertel auf bis zu 30 Zentimeter, im Industrieviertel auf bis zu fünf Zentimeter und im Waldviertel auf bis zu zwei Zentimeter.

Kettenpflicht besteht aktuell für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen auf der B 21 über das Gscheid, den Ochsattel und den Rohrersattel, der B 23 über den Lahnsattel und der L 134 zwischen Gutenstein und Schwarzau im Gebirge. Fahrzeuge ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen müssen auf der L 175 von Trattenbach bis zur Landesgrenze Schneeketten anlegen.

TRAKTUELL wünscht eine sichere Fahrt!