Lkw-Kartell : Sammelklagen: die erste Hürde ist genommen

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Das Bestehen eines Kartells aller großen Lkw-Hersteller in Europa über einen Zeitraum von 14 Jahren bis ins Jahr 2011 ist unstrittig, allerdings bleibt die Frage zu klären, ob den Kunden daraus ein reeller Schaden erwachsen ist. Ein Kartell wird in der Regel zum Nachteil der Kunden gebildet, ein einfaches „ja“ erscheint als Antwort logisch. Allerdings ist die Angelegenheit wesentlich komplexer, denn die Preise für Lkw werden üblicherweise individuell verhandelt. Ob ein Unternehmen einen Schaden für sich geltend machen kann, hängt also in erster Linie vom Vorhandensein desselben und in zweiter Linie von einer erfolgreichen Beweisführung ab. Und diese stützt sich in der Regel auf Gutachten, deren Erstellung kostspielig ist und denen vonseiten der Beklagten wohl mit Gegengutachten widersprochen wird. Vor allem kleine und mittlere Transportunternehmen scheuen aus diesem Grund das Risiko einer endlos langen und teuren Gutachterschlacht. Einige setzen deshalb auf eine Prozess-Finanzierung oder treten einfach ihre gesamten Forderungen an einen Sammelkläger ab. Hier stellte sich zunächst die Frage, ob das überhaupt zulässig ist. Diese Frage wurde nun vom Landgericht in München bejaht – damit ist die erste Hürde im Auftakt zu einer gigantischen Schadenersatz-Prozessflut genommen. Und wer weiß, vielleicht ist diese Entscheidung des Gerichts auch richtungsweisend für den juristischen Umgang mit dem Pkw-Dieselabgasskandal und daraus resultierenden Schadenersatzforderungen. Immerhin wollen auch hier viele Einzelkläger ihre Forderungen in Form von Sammelklagen zur Geltung bringen.