Straßengüterverkehr : Notfallprotokolle und Regulierungen auf einen Überblick

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Continental hat in einer aktualisierten Version einen Leitfaden zum Herunterladen veröffentlicht, der Lkw- und Buslenkern mit wichtigen Länderbestimmungen helfen soll. Gerade im Fall einer Reifenpanne ist schnelle Hilfe erwünscht. Besonders bei grenzüberschreitenden Fahrten können sich Fahrer im Falle einer Panne verlassen fühlen und sollten die Notfallprotokolle kennen, welche sie dann befolgen müssen. Die darin enthaltenen Informationen gelten für Lkw und Busse in 24 europäischen Ländern.

Informationen zu den folgenden Ländern werden angeboten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Vereinigtes Königreich.

Ralf Benack, Leiter Fleet Solutions in Continentals Geschäftsregion Europa, Naher Osten und Afrika (EMEA), erklärt wie die Idee zustande kam: „Ursprünglich haben wir die Bestimmungen für unsere Angestellten im Conti360°-Innendienst zusammengestellt, damit sie bezüglich der Sicherheitsprotokolle und Regulierungen im Pannenfall beraten können. Aber nun haben wir sie öffentlich verfügbar gemacht auf unserer Website, um Fahrern und Flottenmanager auf die Sprünge zu helfen im Falle eines Notfalls draußen auf der Straße.“

Besondere Auflagen in bestimmten Ländern

Continental weist darauf hin, dass in manchen Ländern besondere Auflagen und Protokolle befolgt werden. In den Niederlanden bewertet zum Beispiel die zuständige Behörde "Rijkswaterstaat" die Situation mit Überwachungskameras oder durch ihre Autobahnfahrzeuge und ruft dann einen Abschleppwagen oder zusätzliche Hilfe herbei, sofern nötig.

In Frankreich müssen die Fahrer selbst (und nicht das Speditionsbüro) den SOS-Knopf drücken, um die Autobahnbetreiberfirma zu benachrichtigen; nur wenn der SOS-Knopf nicht funktioniert, soll der Fahrer direkt die Polizei anrufen. Das Flottenbüro darf die Autobahnfirma nicht über die Panne benachrichtigen. Und für Teilabschnitte von schwedischen Europastraßen (E4, E16, E18, E20) besagt das Gesetz, dass ein Mobiler Anpralldämpfer ausrücken muss, um das liegengebliebene Fahrzeug abzusichern.

Was zu tun ist im Falle einer Reifenpanne

Die Übersicht der europäischen Pannenverordnungen zeigt, wann Fahrer oder Flottenmanager die Polizei oder Dritte involvieren sollten, wer den Anruf absetzen muss, Beschränkungen bei der Bereifung, die länderspezifischen Behörden, und wie Conti360°-Drittkosten für die Flotten verauslagt, falls welche entstehen. Außerdem empfiehlt Continental die folgenden Maßnahmen generell im Falle einer Panne zu unternehmen, welche übrigens auch für Pkw-Fahrer gelten:

Anhalten auf dem Standstreifen und Warnblinker anmachen

Reflektierende Warnweste anziehen

Warndreieck 50 Meter (100 bis 150 Meter auf Autobahn) hinter dem Fahrzeug aufstellen

Schutz suchen hinter der Leitplanke und die Polizei benachrichtigen oder Unterstützung durch Dritte einholen