Straßengüterverkehr : Neue Güter- und Personenverkehrsregeln - Verkehrswirtschaft mit gemischten Gefühlen

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In der gestrigen Plenarabstimmung hat das EU-Parlament seine Position zum ersten Mobilitätspaket für die bevorstehenden Verhandlungen mit dem Rat festgelegt. Enthalten sind Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten von Kraftfahrern, zur Entsendung in andere Mitgliedstaaten sowie zu Kabotage und Berufszulassung für Kraftverkehrsunternehmer.

„Unsere intensive Interessenvertretung bei EU-Abgeordneten mit Inputs aus der unternehmerischen Praxis hat sich bezahlt gemacht. Der heute erzielte Kompromiss zu speziellen Entsenderegelungen für den Güter- und Personenverkehr ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Ausnahme von bilateralen Verkehren und Transitbeförderungen muss noch um zusätzliche Be- und Entlademöglichkeiten ergänzt werden, um sinnvolle Transportabläufe zu gewährleisten“, resümiert Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich.

Liberalisierung der Kabotage nicht ausweiten

Klacska spricht sich gegen weitere Liberalisierungstendenzen bei der Kabotage (Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ausländische Unternehmen) aus, solange es keine EU-weit einheitlichen sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gibt. Hier wird sich das Parlament an die Position der Verkehrsminister annähern müssen, die sich für eine Beibehaltung der derzeit geltenden Regelung aussprechen. Ansonsten drohen gravierende Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten österreichischer Transporteure“, warnt Klacska.

Bei den Lenk- und Ruhezeiten besteht allerdings noch Anpassungsbedarf der heute beschlossenen Regelungen. „Vor allem Ruhezeiten, Lenkpausen sowie die Regeln zur Übernachtung in der Fahrerkabine entsprechen noch sehr wenig den praktischen Anforderungen der Transportwirtschaft“, bedauert Klacska.

„Unser Ziel für die beginnenden Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission wird es sein, den politischen Entscheidungsträgern weiterhin darzulegen, wie praxisgerechte, flexible Rahmenbedingungen für die Transportwirtschaft aussehen“, so Klacska abschließend.

Verpflichtende Lkw-Abbiegeassistenten ab 2022

Einstimmig verabschiedete der Binnenmarktausschuss des Europaparlaments am Dienstag die umfassende Reform der Genehmigung von Kraftfahrzeugen in der EU. Konkret bringt diese Neufassung den verpflichtenden Einbau von, quer durch alle Fahrzeugklassen, knapp 30 verschiedenen Sicherheitsvorrichtungen. Ab Mai 2022 gilt somit unter anderem, dass jeder neu zugelassene Lkw mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sein muss. Diese Novelle der bestehenden Typisierungsvorschriften muss zwar noch vom Plenum des Parlaments und einem der nächsten Ministerräte bestätigt werden, das ist jedoch nur mehr Formsache.

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