FKK : Nackt am Steuer? Das wird teuer!
„Nicht alles, was bei den sommerlichen Temperaturen bequem ist, ist auch zum Fahren empfehlenswert", sagt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Es ist zwar laut Gesetz nicht direkt verboten, mit Flip-Flops oder ähnlicher Fußbekleidung zu fahren. „Grundsätzlich darf sich ein Lenker aber nur in einem Zustand hinter das Steuer setzen, in dem er das Fahrzeug sicher beherrschen kann. Das beinhaltet auch das geeignete Schuhwerk. Rechtliche Auswirkungen und strafrechtliche Konsequenzen sind dann denkbar, wenn ein Verkehrsunfall durch ein bestimmtes Schuhwerk zumindest mitverursacht wurde. Dazu zählen Fälle, in denen eine andere Fußbekleidung das Unglück hätte verhindern können", erklärt der ÖAMTC-Jurist. Ungeeignet zum Fahren erscheinen insbesondere High-Heels, Schlapfen und Bergschuhe. Auch barfuß fahren ist definitiv keine gute Idee und sehr gefährlich, weil man im Fall einer Gefahrenbremsung nicht den nötigen Druck aufs Pedal bringt. Für Lenker empfiehlt es sich daher, immer auch ein paar gut zum Fahren geeignete Schuhe im Fahrzeug parat zu haben. Ausdrücklich gesetzlich verboten ist das Fahren barfuß oder mit Flip-Flops übrigens in Spanien.
"Wir hören auch immer wieder von Fällen, in denen Fahrer ihr Auto nackt lenken", berichtet Authried. Das könne als Verletzung des öffentlichen Anstands nach dem jeweiligen Landesgesetz geahndet werden. Der Strafrahmen liege, je nach Bundesland, zwischen 200 und 2.000 Euro.
Strafrahmen bei Nacktfahren nach Bundesländern (Quelle: Öamtc)
Steiermark 2.000 Euro
Niederösterreich 1.000 Euro
Wien 700 Euro
Salzburg 500 Euro
Burgenland 500 Euro
Oberösterreich 360 Euro
Tirol 360 Euro
Kärnten 218 Euro
Vorarlberg 200 Euro