KOLLEKTIVVERTRAG : Mehr Lohn für Beschäftigte im Kleintransportgewerbe

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Heute haben die Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten im Kleintransportgewerbe mit einem positiven Abschluss stattgefunden. Im Rahmen der im vergangenen Jahr getroffenen Mindestlohnvereinbarung steigen die Einkommen der Beschäftigten in der höchsten Lohngruppe um drei Prozent, in der untersten konnten fünf Prozent erzielt werden. Die Lohnerhöhungen gelten rückwirkend ab 1. Jänner 2018 mit einer Laufzeit von zwölf Monaten.

„Mit diesem Abschluss sind wir im Bereich der Kleintransporteure einem Mindestlohn von 1.500 Euro wieder ein gutes Stück näher gekommen“, zeigt sich der Bundessekretär für den vida-Fachbereich Straße, Karl Delfs, zufrieden. Spätestens 2020 muss der Mindestverdienst für Kleintransporteure 1.500 Euro betragen, wie sich im Vorjahr geeinigt wurde.