Lkw mit Elektro- oder Gasantrieb sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 Stundenkilometern sollen vorerst von den Mautabgaben befreit werden. Das beschloss der Deutsche Bundestag am Donnerstagabend.
Diese Mautbefreiung soll in zwei bis drei Jahren „anhand der dann vorliegenden Marktgegebenheiten“ überprüft und entschieden werden, „ob und in welchem Umfang diese Fahrzeuge zur Finanzierung der Wegekosten herangezogen werden“. Mit der Neuregelung sollen der Vorlage zufolge in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden.
Erstmals werden damit auch die Kosten der Lärmbelastung durch Lastwagen in die Berechnung einbezogen und durch die Berücksichtigung der Gewichtsklassen wird zudem die stärkere Straßenbelastung durch schwere Fahrzeuge in Rechnung gestellt. CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, AfD, FDP und Grüne dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.
Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag der Linken, auch Omnibusse in die Fernstraßenmautregelung einzubeziehen, da schwere Kraftfahrzeuge Kosten für den Bau, Betrieb und Unterhalt von Bundesstraßen verursachten und dies auf Nutzfahrzeuge im Güterkraftverkehr und im Personenverkehr durch Kraftomnibusse in gleicher Weise zutreffe.
Die Linke hatte auch die Mautbefreiung für Lkw mit Elektroantrieb abgelehnt, weil auch der Schienengüterverkehr mit Elektroantrieb mit „Schienenmaut“ belastet werde. Nur die Grünen hatten die beiden Vorlagen der Linken unterstützt. In die Lkw-Maut sollen mit der Initiative künftig auch die Kosten der Lärmbelastung der betroffenen Fahrzeuge einfließen. Die Anfang 2019 greifenden neuen Gebührensätze sehen zudem vor, dass besonders schwere Lastwagen stärker zur Kasse gebeten werden.
ZDH gegen verpflichtende streckenbezogene Mautsysteme für mittelschwere und leichte Fahrzeuge
Indes spricht sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks gegen streckenbezogene Mautsysteme für mittelschwere und leichte Fahrzeuge aus. „Das deutsche Handwerk appelliert an die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes, bei der Abstimmung über die Wegekostenrichtlinie am 25. Oktober 2018 sich dagegen auszusprechen, für mittelschwere und leichte Fahrzeuge verpflichtend streckenbezogene Mautsysteme einzuführen", erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks ZDH.
Der Verband hält die heutige streckenabhängige Maut für sehr schwere Lkw, die einen überproportionalen Straßenverschleiß verursachen und europaweit unterwegs sind, zwar für durchaus gerechtfertigt. Den Vorschlag von Kommission und Parlament, dass zukünftig auch alle Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen in die streckenabhängige Lkw-Maut einbezogen werden müssen, wird aber strikt abgelehnt.
Im schlimmsten Fall würde dadurch schon ab 2020 ein Großteil des regional tätigen Handwerks erheblich zusätzlich belastet und das, obwohl die leichten und mittelschweren Fahrzeuge des Handwerks keinen überproportionalen Verschleißt verursachen, kontert der Verband. Die Handwerksbetriebe würden bereits über die Kfz- und Energiesteuer mehr als angemessen zum Straßenunterhalt beitragen, heißt es in einer Aussendung.
Weitere Sorgen bereiten dem Verband die Ambitionen des Europäischen Parlamentes, stauabhängige Gebühren zu schaffen, sowie die Absicht, die Kommissionsvorschläge für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen weiter zu verschärfen, Stichwort Vignettensystem.
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