Kündigungen : MAN-Werk: Erste Leiharbeiter in Steyr müssen gehen
Die MAN-Zentrale in München hat eine Woche nach dem Nein der Belegschaft zur Übernahme des Standorts Steyr durch Investor Siegfried Wolf Schritte zur Schließung des Werks eingeleitet. "Als eine der ersten Maßnahmen werden wir die Anzahl der Leiharbeitnehmer am Standort von 278 in den nächsten Wochen um zunächst rund die Hälfte reduzieren. In einem weiteren Schritt werden wir uns auch von den übrigen Leiharbeitnehmern trennen", teilte die Zentrale in München der Nachrichtenagentur APA mit.
Ziel sei gewesen, das Werk unter einem neuen Eigentümer mit einer neuen Perspektive zu erhalten. Nachdem dieser "Plan A" abgelehnt worden sei, "setzen wir jetzt den angekündigten 'Plan B' der Schließung konsequent um. Einen 'Plan C' gibt es nicht", stellte der Konzern klar. Zudem beginnen Verhandlungen über den Sozialplan, da der bisherige an eine Übernahme durch Wolf geknüpft war. Eine entsprechende Einladung wurde der Arbeitnehmervertretung überstellt. Arbeiterbetriebsrat Helmut Emler hätte bisher nur inoffiziell gehört, dass die Zentrale an die 125 Leasingarbeiter nicht mehr weiter beschäftigen wolle, heißt es. Und das obwohl die Auftragsbücher voll seien.
Wenn nach wie vor 86 Lkw in 4,5 Produktionstagen pro Woche vom Band gehen müssen und dieses Volumen mit der Stammbelegschaft aufrechterhalten werde soll, könnte dies laut Emler nur bedeuten: Zwei Sonderschichten, durch das Streichen der Freischicht Freitagnachmittag und das Einführen einer zusätzlichen am Samstag. Und damit stehe auch eine Überstundenverpflichtung im Raum. Die gleiche Stückzahl mit Überstunden zu produzieren, bezeichnet er als "wirtschaftlichen Wahnsinn". Aber offensichtlich "spielt Geld bei der aktuellen MAN-Führung keine Rolle".
Experte: Standortgarantie mit Kündigungsverzicht bis 2030 ist juristisch relevant
Der Linzer Zivilrechtsexperte und Rektor der Johannes Kepler Universität (JKU), Meinhard Lukas, meinte, dass die geplante Schließung des Werks die deutsche Konzernmutter VW Milliarden kosten könne. Die Rechtsmeinung des Uniprofessors Wolfgang Mazal, der im Auftrag von MAN ein Gutachten erstellte, teilt Lukas nicht. Mazal hatte darauf hingewiesen, dass die österreichische Vereinbarung an eine deutsche Rahmenvereinbarung gebunden sei. Da diese aufgehoben wurde, sei auch jene in Österreich ausgesetzt, so Mazals Argument.
Laut Lukas gebe es für das Werk aber nicht nur einen Standortsicherungsvertrag, sondern auch einen Kündigungsverzicht seitens des Unternehmens. Damit würden im Falle einer Schließung Kündigungsentschädigungen bis zum Jahr 2030 fällig werden, sagte Lukas auf Anfrage der APA. Die praktische Konsequenz einer Werksschließung und Kündigungen wären Kündigungsentschädigungen für die entgangenen Löhne, "da sprechen wir aufsummiert über die Jahre über Milliardenbeträge", so Lukas. Für die Höhe der Entschädigungen wären auch Einkommen aus neuen Jobs zu berücksichtigen.
(red./apa)
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