Lenkprotokoll : LPVO: Smartphone App aus Vöcklabruck bietet Unterstützung
Speziell für die Anforderungen der Lenkprotokoll-Verordnung (LPVO), die ab 01.01.2019 in Kraft tritt, wurde die neue Lenkprotokoll Smartphone App für Fahrer vom oberösterreichischen Unternehmen Software-Management aus Vöcklabruck entwickelt.
Die Lenkprotokoll-Verordnung wird ab dem kommenden Jahr regeln, welche Lenker im Kfz ein Lenkprotokoll zu führen haben. Betroffen sind insbesondere Lenker von Fahrzeugen ohne Tachograph. Am 01.01.2019 endet die Übergangsfrist, ab der betroffene Unternehmen ihre Lenker mit den neuen Lenkprotokollen auszustatten haben. Auf der Webseite www.lenkprotokoll.at sind dazu viele Fakten und Informationen zusammengefasst.
Das Unternehmen Software-Management, besser bekannt als GPS.at, ist seit über 10 Jahren in der Telematik und GPS Fahrzeug-Ortung tätig und kennt die Bedürfnisse der Branche. „Mit der Lenkprotokoll App wollen wir Fahrern das Führen eines ordentlichen Lenkprotokolls erleichtern und den Unternehmen die Verwaltung von noch mehr Papier ersparen“, erklärt Klemens Häusler, einer der beiden Geschäftsführer des Unternehmens. „Mit unserem elektronischen Lenkprotokoll funktioniert die Aufzeichnung, Kontrolle und Archivierung voll elektronisch.“
Beweggründe für die Smartphone App
Gerade in der letzten Zeit kamen immer wieder maßgebliche Änderungen auf die Unternehmen zu, die zu mehr Verwaltungsaufwand oder großen Investitionsbedarf führte (Stichwort „elektronische Registrierkasse“). In Zeiten, wo Optimierung durch Telematik und elektronischen Informationsaustausch „over-the-air“ an der Tagesordnung stehen, sollte es ein elektronisch geführtes Lenkprotokoll für möglichst alle Unternehmen geben, so die Anforderung an die App.
Der Fokus liegt auf einer einfachen und günstigen elektronischen Lenkprotokoll Smartphone App, damit Unternehmen, die nicht am Einbau oder Austausch diverser Telematik-Einheiten interessiert sind oder sich kostenintensive Fahrer-Zeitwirtschaftssysteme nicht leisten wollen. Die Lenkprotokoll Smartphone App soll die vorschriftsmäßige elektronische Erfassung und Verwaltung für alle Unternehmen ermöglichen, die von der Lenkprotokoll-Verordnung betroffen sind und die sich den aufwändigen Papierprozess ersparen wollen.
Insbesondere dann, wenn die Zeit knapp ist, sind die Aufwände vom Austeilen, Ausfüllen, Einsammeln, Überprüfen und Archivieren von Papier wiederum eine Zusatzbelastung. Vieles davon fällt bei der Lenkprotokoll-App weg, da Unternehmen die Lenkprotokolle der Fahrer online erhalten und geprüft archivieren können.
Wann ist ein elektronisches Lenkprotokoll zulässig?
Laufende Aufzeichnung durch Fahrer, Daten jederzeit abrufbar
Zuordnung zu bestimmtem Lenker
Daten müssen vollständig, geordnet, authentisch in einem System zusammengefasst und wiedergebbar
Einsichtnahme, Übermittlung an Behörden oder Ausdruck in lesbarer Form
Korrekturen oder Änderungen müssen nachvollziehbar sein
Spezialfahrzeuge zur Durchführung von Geld- oder Werttransporten gemäß § 5 Abs. 2 der Lenker/innen-Ausnahmeverordnung – L-AVO, BGBl. II Nr. 10/2010,
Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit nicht mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, wenn das Lenken eines Kraftfahrzeuges nicht die berufliche Haupttätigkeit der Lenkerin/des Lenkers ist und die Lenkzeit während einer Kalenderwoche
täglich weniger als zwei Stunden beträgt, oder
täglich weniger als vier Stunden, sofern die wöchentliche Lenkzeit weniger als ein Fünftel der Wochenarbeitszeit (§ 3 Abs. 1 AZG) beträgt.
Arbeitgeber - Pflichten
Anleitung der Lenker zur ordnungsgemäßen Aufzeichnung
Ausgabe von ausgedrukten Lenkprotokollen, wenn elektronische Aufzeichnung nicht möglich
Mindestens 1x pro Monat Überprüfug der Lenkprotokolle auf Vollständigkeit und Vermerk im Verzeichnis
Aufbewahrungspflicht mindestens 24 Monate, geordnet nach Lenkern und Datum
(Quelle: www.lenkprotokoll.at)
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