Diesel-Fahrverbote : Kommt ein Diesel-Fahrverbot für deutsche Städte?

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In diesen Stunden soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber entscheiden, ob generelle Diesel-Fahrverbote in deutschen Innenstädten künftig zulässig sind. Faktisch wird entschieden, ob bereits bis zum Sommer mit großflächigen Dieselfahrverboten gerechnet werden muss. Darunter in deutschen Städten wie München, Stuttgart, Düsseldorf und Köln, wo die Stickoxidgrenzwerte seit Jahren deutlich überschritten werden.

Bisherige Maßnahmen unzureichend

Die deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte 2015 aufgrund zu hoher Emissionswerte gegen die beiden Städte Stuttgart und Düsseldorf geklagt und mehr Anstrengungen gegen die Luftverschmutzung gefordert. Die von den Landesregierungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Maßnahmen des „Luftreinhalteplans“ seien nicht wirkungsvoll genug. Recht bekam die deutsche Umwelthilfe von den Verwaltungsgerichten in Düsseldorf und Stuttgart zugesprochen.

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht urteilte, dass die Grenzwerte in der Umweltzone Stuttgart bis heute nicht eingehalten werden, weil sie die Belastung nur um 15 Prozent reduzieren; nötig sei aber eine Reduzierung um rund 50 Prozent. Aus Sicht des Gerichts verstoße ein Fahrverbot auch nicht gegen den Grundsatz der „Verhältnismäßigkeit“. Der Schutz von Leben und Gesundheit der betroffenen Bürger sei höher zu gewichten als das Eigentum der betroffenen Autofahrer, so die Begründung. Die Behörden des Landes hätten schließlich das Recht, ein Fahrverbot samt nötigem Verkehrsschild anzuordnen und durchzusetzen, so das Urteil.

„Nachrüstung“ der Software ist keine Alternative

In einer „Software-Nachrüstung“ betroffener Fahrzeuge sieht weder das Stuttgarter Verwaltungsgericht noch der ADAC ein probates Mittel zur Reduzierung von Stickoxiden. Selbst wenn alle betroffenen Dieselfahrzeuge nachgerüstet würden, würde das die Werte bis 2020 nur in unzureichendem Maße verringern. Um Fahrverbote zu umgehen, erachtet der deutsche Verkehrsclub deshalb die Nachrüstung der „Hardware“ als einzig sinnvolle Alternative, wie eigene Messungen ergaben. Der deutsche Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg, Winfried Hermann, sieht vor allem die Fahrzeughersteller in der Pflicht. Die hohen Nachrüstungskosten dürften nicht an den Kunden hängen bleiben.

Blaue Plakette soll Kontrolle schaffen

Die deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Umweltverbände fordern die Einführung einer blauen Plakette. Dieselfahrzeuge dürfen demnach nur noch der Abgasnorm Euro 6 – wenn sie die realen Stockoxide einhalten – entsprechen sowie Benzin-Fahrzeuge mit der Norm Euro 3, um Zugang zu innerstädtischen Bereichen zu erhalten.

Auch leichte Diesel-Nutzfahrzeuge, Diesel-LKW und Busse über 2,61 Tonnen mit nachgerüsteter SCR-Technik bekämen eine blaue Plakette, sofern diese auch tatsächlich die NOx-Werte einhalten. Eine gesetzliche Vorgabe existiert in Deutschland allerdings noch nicht, welche Fahrzeuge überhaupt eine Plakette bekommen sollen. Das Problem: Der Bund müsste sie einführen, was bislang politisch nicht in Sicht ist. Zudem fehle es noch an finanziellen Förderungen, die für die Nachrüstungstechnologien aufgebracht werden müssten.

Keine Umweltzonen in Wien

Positive Zahlen für Wien konnte indes die Stadträtin Ulli Sima in Sachen Stickoxidbelastung präsentieren. Diese sei in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Allerdings: Bei einer von 16 Messstellen - jener am Hietzinger Kai (Westeinfahrt) - liegt man trotz abnehmender Tendenz immer noch über dem erlaubten EU-Maximum von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. 2017 waren es sogar 44 Mikrogramm. Für Sima sei die Diskussion dennoch vom Tisch, die sich damit an den Koalitionspartner richtete. Die Grünen hatten zuletzt nach dem öffentlich gewordenen Dieselskandal Umweltzonen für Wien gefordert.

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