Die ganze Welt, also etwa 7,8 Milliarden Menschen, haben darauf gewartet, dass die Pharmaindustrie ein probates Mittel auf den Markt bringt, das vor Ansteckung mit dem C-19 Virus schützt. Vor Weihnachten stand der erste Impfstoff in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Verfügung. Dieser stellt den Frächter sowohl vor große logistische Herausforderungen wie auch signifikante Sicherheitsanforderungen. Denn zum einen bedarf es spezieller Kühl-Lkw, die in der Lage sind – durchgehend – hohe Kühlanforderungen während der Transportdurchführung sicherzustellen. Beispielsweise muss der Frächter den Impfstoff des Pharmakonzerns Biontech/Pfizer mit einer durchgehenden Temperatur von minus 70 Grad befördern. Dies bedeutet, dass dieser Impfstoff nicht in einem Standardkühltrailer transportiert werden kann, um einen Güterschaden zu vermeiden.
Darüber hinaus ist der Zeitdruck groß, der auf den Frächtern lastet, denn alle Impfzentren in Europa warten auf weiteren Nachschub des Impfstoffs. Das bestehende Angebot des Impfstoffs kann nach wie vor die Nachfrage nicht vollständig decken. Deshalb kommt es auch, und gerade wieder einmal entscheidend, auf die planerischen Transportqualitäten des Frächters an, damit seine Lkw-Fahrer die Impfstofftransporte mangelfrei und termingerecht ausführen.
Der Transport des Impfstoffs bietet große wirtschaftliche Chancen, da die Auftraggeber an das benötigte Personal, Equipment und an die Sicherheit hohe Anforderungen stellen. Die Erfüllung des Anforderungsprofils hat seinen Transportpreis, da viele Frächter nicht in der Lage sind, das Anforderungspaket gänzlich zu erfüllen.
Allerdings setzt sich der Frächter auch einem hohen wirtschaftlichen Risiko aus, da die Werte der Impfstoffe, die ein einziger Komplett-Lkw oder Vollcontainer, beladen mit mehreren hunderttausend Impfdosen, in die Millionen gehen können. Frächter, die den Transport von Pharmagütern nicht mangelfrei durchführen, laufen Gefahr, für den eingetretenen Schaden zu haften. Möglich ist, dass der Frächter unbegrenzt gegenüber seinem Kunden haftet, wenn der Fahrer den Corona-Impfstoff mit einer zu geringen Temperatur am Impfzentrum anliefert. Der vorstehende Sachverhalt kommt einer Kardinalpflichtverletzung gleich, der dazu führen kann, dass die gesamte Ladung vernichtet werden muss, da ein Qualitätsmangel vorliegt.