Abgasskandal : Geht es dem Mercedes-Sprinter nun an den Kragen?

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Dabei steht ein weiteres Dieselfahrzeug von Daimler in Verdacht, mit illegaler Abgastechnik zu fahren. Betroffen sind europaweit 260.000 Transporter des Modells Sprinter (Euroklasse 5) die bis 2016 hergestellt wurden, davon 100.000 in Deutschland. Ein Konzernsprecher in Stuttgart bestätigte am Sonntag auf Anfrage, dass das KBA in dieser Sache ein Anhörungsverfahren eröffnet habe. Daimler habe die Funktionsweise der Abgasreinigung dem KBA bereits im Mai 2018 vorgestellt "und sie anschließend seit Sommer 2018 in weiteren Besprechungen eingehend erläutert", stellte der Sprecher fest.

Nach dem Bericht von "Bild am Sonntag" beanstandet das KBA in seinem Schreiben an Daimler eine Computerfunktion für die Steuerung des Sprinter-Motors OM 651. Das Kraftfahrtbundesamt soll Daimler bei dem Transporter "Sprinter" vorwerfen, dass die sogenannte "Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung" dafür sorgt, dass der Grenzwert für Stickoxide von 180 Milligramm pro Kilometer nur auf dem gesetzlichen Prüfstand eingehalten wird. Das KBA hatte bereits im Juni für rund 60.000 Diesel-Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK 220 einen Pflicht-Rückruf mit Sofortvollzug angeordnet. Daimler legte Widerspruch gegen die Anordnung ein, "um Klarheit in einer komplexen Sache zu erlangen", wie der Konzernsprecher am Sonntag hinzufügte. Nach Daimlers Auffassung ist die beanstandete Funktionsweise zulässig.

Es handle sich um keinen neuen oder überraschenden Fund. Im Zusammenhang mit der Anordnung zum GLK habe Daimler "bereits darüber informiert, dass die beanstandete Funktionalität in verschiedenen Baureihen enthalten ist und eine Prüfung angekündigt", so der Sprecher. Für die fraglichen Sprinter sei "diese Prüfung abgeschlossen und das KBA hat nach eigenen Messungen nun auch ein Anhörungsverfahren eröffnet", hieß es. Im Zuge des Dieselskandals hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart im September gegen Daimler ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt. Grund war eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung. Diese führte nach Feststellung der Staatsanwaltschaft dazu, dass die Dieselfahrzeuge Genehmigungen erhielten, obwohl der Ausstoß von Stickoxiden bei den Autos teilweise nicht den Vorschriften entsprach.

(APA/red)